Darf man während der Krankschreibung gar nicht arbeiten oder darf man 3 Stunden täglich arbeiten?

2 Antworten

Für eine ganz bestimmte andere Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber (als Minijob oder so) wäre ich aber vlt. arbeitsfähig ...

Das kann durchaus erlaubt sein. Eine aerztliche AU-Bescheinigung hat sich ja immer auf die betreffende Taetigkeit zu beziehen. Da ist es durchaus moeglich, dass man fuer eine bestimmte Taetigkeit arbeitsunfaehig ist, fuer eine andere aber nicht. Zum Beispiel kann ein Brieftraeger mit einem gebrochenen Fuss zwar keine Post austragen, sehr wohl wird er aber im Home Office Schreibarbeiten erledigen koennen.

Man sollte das aber immer vorher mit dem Arzt abklaeren.

Eine Krankschreibung ist zwar grundsätzlich kein Arbeitsverbot. Trotzdem bist du offenbar arbeitsunfähig für deine übliche Tätigkeit.

Du darfst jedoch nur Tätigkeiten verrichten, die der Genesung nicht im Wege stehen. Mit einem gebrochenen Bein spricht grundsätzlich wenig gegen Arbeit am PC.

Je nach Grund der Krankschreibung würde ich mich jedoch erst mal richtig auskurieren, bevor ich wieder ans Arbeiten denke.


Formenbau 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 20:47

Es is nur eine theoretische Überlegung. Für die reguläre Tätigkeit bin ich nicht arbeitsfähig. Definitiv. Ist auch ein Vollzeitjob.

Für eine ganz bestimmte andere Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber (als Minijob oder so) wäre ich aber vlt. arbeitsfähig, zumal das nur an einzelnen Tagen mal 3 Stunden am Tag wären.

Frage ist nur; Wäre das erlaubt oder nicht.

RobertLiebling  27.10.2024, 20:49
@Formenbau

Das ist eine ziemlich heikle Situation! Wenn dein Arbeitgeber feststellt, dass du während der Arbeitsunfähigkeit für einen anderen Arbeitgeber arbeitest (bzw. arbeiten kannst), riskierst du erheblichen Ärger.

Formenbau 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 20:53
@RobertLiebling

Kann natürlich auch einfach nich mehr zum Arzt gehen und dann krank zur Arbeit gehen. Krank geschrieben bin ich ja dann nicht mehr. Dann gehe ich zur Arbeit, wäre aber de facto arbeitsunfähig.