darf man unterschriften sammeln um einen lehrer von der schule zu werfen?

9 Antworten

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Sammle doch ruhig Unterschriften.

Aber was willst du damit?

Hass schüren?

Nein, rede mit der Lehrerin, vertraue dich dem Schulleiter an, schalte den Schulelternrat ein, schreibe an die Landesschulbehörde.....

Und übrigens:

Kannst du beweisen, dass sie falsch "benottet"?

Wenn ich mir so deine Rechtschreibung ansehe, dann zweifle ich ein bisschen......


SalunaVampir 
Beitragsersteller
 11.05.2011, 18:02

wir haben schon geredet und es hat nix geändert!!

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Keine Chance.

Andere Idee: Sprecht doch mal mit der Lehrerin offen und ehrlich! Wenn ihr gute Argumente habt, wird sie bestimmt Interesse daran haben, sich zu verbessern. Viele Schüler wünschen sich meiner Erfahrung nach strenge Lehrer, wo ist das Problem, wo fühlt ihr euch ungerecht behandelt? Vorteil: mit einem völlig legalen Gespräch löst ihr, wenn ihr das Problem geschickt angeht, SOFORT, indem ihr gegenseitig Verständnis entwickelt. Das heißt: Du erfährst, warum die Lehrerin manchmal so streng ist und sie erfährt, warum ihr euch ungerecht behandelt fühlt. Sie ist sicherlich kein schlechter Mensch und bestrebt, glaub's oder nicht, ihren Job gut zu machen! Und darin geht es, euch allen möglichst viel beizubringen! Und gerecht zu benoten. Wobei sie sicherlich mehr Überblick über das Fachwissen hast als du.

Durch konstruktive Gespräche - und sowas wagen viele Menschen leider nicht - und den Wunsch, einander zu verstehen, wird vieles augenblicklich besser. Schreib ruhig nochmal wegen konkreter Vorgehensweise.

Ihr könnt nur Fakten sammeln, die beweisen, dass diese Lehrerin unfair und unfähig ist. Diese müsst ihr mit Tag, Datum, Uhrzeit und Ort ( z.B. welche Klasse) mit Zeugen benennen. Dann könnt ihr eine Beschwerde verfassen, die aussagt, dass ihr bezweifelt, bei dieser Lehrerin mit ihren Methoden etwas anständiges lernt, geschweige denn das vom Gesetzgeber geforderte Ziel erreichen könnt. Dann müssen alle Schüler, die sich der Beschwerde anschließen unterschreiben. Diese "Petition" schickt ihr dann per Einschreiben an das Kultusministerium eures Bundeslandes ( in NRW also an das Kultusministerium des Landes NRW in Düsseldorf). Gebt in dem Brief auch an, an welche Adresse die Antwort zu senden ist, wer euch also vertritt. Bittet auch, dass ihr bis zu einem bestimmten Datum eine Antwort haben möchtet ( 6 Wochen- Frist), da ihr andernfalls über eine Petition an den Landtag Abhilfe bezüglich eures Problems erreichen wollt. DAS zieht meistens, denn das kann Köpfe im Kultusministerium rollen lassen, da ihr "Öffentlichkeit" schafft.

Und ob das geht ! Wir hatten eine Mathe lehrer der völlig daneben war. Schulleitung guckt sich sein Unterricht an. Und tut nix! Wir ordentlich druck gemacht leher ordentlich genervt. Schulleitung kommt wieder. Wieder nix. Und immer so weiter. Es war nicht nur unsere Klasse die ganze Schülerschaft hatte was gegen ihn an der Wand hingen Schilder XXXXXXX raus aus der Schule. Als wir mit dann nen flashmob gemacht hatten war die Schulleitung überforder und hat die ganze schule nachsitzen lassen. Was mächtig in die Hose gegangen ist. Der Leher war dann auch weg du die Schulleitung sau was uns aber nicht Stört da die NIX merken!

Sie ist verbeamtet, man kann sie also nicht von der Schule werfen, außer sie leistet sich etwas Schlimmes. Natürlich könnt ihr trotzdem Unterschriften sammeln, aber so mach ihr euch nur noch unbeliebter bei der Lehrerin und bei den anderen Lehrern wird die Aktion auch nicht besonders gut ankommen. Versucht besser mit der Lehrerin zu reden oder geht zum Vertrauenslehrer.


MichaelSelm  30.06.2011, 21:43

Die Verbeamtung ist uninteressant. Eine Versetzung an eine andere Schule kann sehr wohl möglich sein. Auch wenn sie verbeamtet ist. Die ENtscheidung dazu trifft allein die zuständige Bezirksregierung. Wenn sie Beamte ist.

Zum zweiten sind nicht mehr alle Lehrer generell verbeamtet.

Und zum dritten habe ich als Elternvertreter an verschiedenen Schulen eine Versetzung von Lehrern mit getragen, bzw. in einem Fall erwirkt.

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chiliheadz  14.07.2011, 18:42

@ Hallpacca: Woher willst du den wissen, ob sie "verbeamtet" ist???? Das KANN, muss aber nicht. Außerdem spielt das keine Rolle in diesem Fall. Im GEGENTEIL! ist sie eine Beamtin, kann ein Aufsichtsverfahren eingeleitet werden, was ihre monatlichen Bezüge erheblich belasten kann, eine Beförderung kann "verschoben" werden, eine "Versetzung" viel einfacher vorgenommen werden und vieles mehr! Auch "Beamte" müssen sehr vorswichtig sein! Wissen ist Macht! Auch in Schülerhand!

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