Darf man so fallen in seinem haus aufstellen und einbrecher zur "Kitzeln"?
z.b. eine bärenfalle hinter seine haustür, so ne schale mit batteriesäure auf den türspalt, an so einem gespante armburst ein seil dran befestigen und es mit der türklinge verbinden,... und solche sachen? so kevin allein zu haus, nur ab 18 style eben?
6 Antworten
Im Prinzip darfst du das. Da du nicht davon ausgehst das jemand ausversehen verletzt wird ist es eig auch keine fahrlässige Körperverletzung.
Kann auch sein, dass jemand vor einem Sturm oder aus anderen Gründen in deine Wohnung / auf dein Grundstück FLPCHET. In dem fall wäre das Eindringen in den Wohnraum gerechtfertigt / legal und Notwehr oder Eigentumsschutz nicht gegeben.
Vielleicht kann man solche "Fallen" aufstellen, die eigtl. nicht als Fallen gedacht sind, und nur zufällig als solche fungieren. Müsste man sich etwas passendes ausdenken...
Vielleicht
Nein. Rechtlich ist das Körperverletzung was du da tust.
Je nach Schwere der Verletzung ist das sogar dann noch ein Offizialdelikt. Die Tatsache, dass eingebrochen wurde und derjenige unerlaubt durch deine Wohnung ist spielt dabei keine Rolle.
Diese Form von Selbstjustiz würde ich also besser lassen.
Du darfst den einbrecher nicht mal einsperren das ist freiheitsberaubung und im angemessen Rahmen nur dann verletzen wenn er dich angreift im Sinne des notwehrgesetzes.
USA style haben wir hier leider in machen hinsichten nicht.
Nein glaub ned das das erlaubt is