Antwort
Kann auch sein, dass jemand vor einem Sturm oder aus anderen Gründen in deine Wohnung / auf dein Grundstück FLPCHET. In dem fall wäre das Eindringen in den Wohnraum gerechtfertigt / legal und Notwehr oder Eigentumsschutz nicht gegeben.
Vielleicht kann man solche "Fallen" aufstellen, die eigtl. nicht als Fallen gedacht sind, und nur zufällig als solche fungieren. Müsste man sich etwas passendes ausdenken...
Vielleicht