Darf man sich oben ohne auf dem Balkon aufhalten?
Oder ist das verboten da es andere stören könnte? Ist ja der eigene Balkon, oder wäre es dann doch was anderes?
13 Stimmen
8 Antworten
Also in deiner Wohnung/Haus darfst du tun was immer du willst.
Auf deinem Balkon/Grundstück darfst du generell oben ohne oder auch komplett nackt rumlaufen.
Sollte der Balkon/Grundstück von der Straße einsehbar sein, wird es etwas schwieriger. Denn sollten sich Passanten auf der Straße von deinem Anblick gestört fühlen, dann wirst du entweder einen Sichtschutz anbringen müssen oder du wirst die einen Ort aussuchen müssen, an dem Passanten dich nicht sehen können.
Bei Nachbarn, sieht das ganze noch mal anders aus. Den Anblick deines nackten Körpers müssen diese in der Regel akzeptieren, solange du dich nicht absichtlich zur Schau stellst und diese mutwillig verärgern möchtest. Aber sollten sich Nachbarn gestört fühlen, wäre es auch hier sinnvoll einen Sichtschutz aufzustellen.
Sex auf dem Balkon oder Grundstück wird schon viel schwieriger. Solange aber keine lauten Geräusche dabei entstehen, die die Nachbarn belästigen würden, wäre sogar dies erlaubt.
Aber generell gilt, solange sich niemand beschwert, brauchst du dir auch keine Sorgen machen. Und sollte sich jemand beschweren, dann wirst du von der Polizei oder dem Ordnungsamt erstmal darauf hingewiesen, dies zu unterlassen.
Wie immer, kommt es darauf an. Sollte der Balkon von außen einsehbar sein, von Kindern des benachbarten Kindergartens, könntest du Probleme bekommen. Ich weiß jedoch, dass ich mich jederzeit oben ohne dort räkeln könnte.
Ja, darf man mit ein paar Einschränkungen:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Art.2 Abs.1 GG
Da geht es zwar grundsätzlich ums nackte Sonnenbad aber das dürfte vielleicht auch auf deinen Fall zutreffen. Dürften tust du es aber deine Nachbarn müssen es nciht akzeptieren. Es kommt dabei auf die Lage deines Balkons oder deines Gartens an. Je nach dem wie gut der Garten einsehbar ist, kann dies als Ordnungswiedrigkeit angesehen werden.
Allgemein ist es nicht verboten.
Aber wenn sich die Nachbarn dadurch gestört fühlen, kann es dennoch eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/nackt-im-garten-und-auf-dem-balkon-was-ist-erlaubt