Darf man mit einem 1.-Klasse-Upgrade der deutschen Bahn auch in die 1. Klasse von RE-/RB-Zügen?
Ich habe mein 2.-Klasse-Ticket in die 1. Klasse aufgewertet, da ich ein günstiges Angebot von der Bahn per E-Mail zugeschickt bekommen habe und es mal ausprobieren wollte. Die Fahrt besteht aus einer Fahrt von Roth nach Nürnberg mit einer RB (Rückfahrt RE), danach geht es mit dem IC weiter. Was mich nun gewundert hat, ist folgender Satz auf dem Ticket: "Gilt nur in Fernverkehrszügen, nicht gültig in Nahverkehrszügen". Bedeutet das, dass ich die 1. Klasse nur im IC nutzen kann oder auch im RB? Am Telefon konnte man mir das nicht genau sagen. Dass es dort keine Sitzplatzreservierung gibt, ist mir bewusst, aber darf ich nun in der 1.-Klasse in der RB mitfahren oder nicht?
3 Antworten
Ist dein Ticket von A nach B in der 1. Klasse ausgestellt? Ansonsten, wenn du Facebook oder Twitter hast: Wende dich an die DB Bahn Seite bzw an @db_bahn, die können sichere Auskünfte geben.
Also ich habe das Ticket für die 2. Klasse und noch ein weiteres für die 1. Klasse - auf diesem stehen auch beide Züge drauf, aber eben auch der Vermerk, dass es nur im Fernverkehr gültig sei. Vielen Dank für den Twitter-Tipp - ich probiere das gleich mal aus :)
Gilt nur in Fernverkehrszügen, nicht gültig in Nahverkehrszügen.
Ist das nicht eindeutig? RB/RE sind Nahverkehrszüge.
So eindeutig finde ich das nicht - diese Züge fahren immerhin durch das ganze Bundesland und damit sind sie für mich eigentlich kein Nahverkehr - aber wenn die Bahn das so definiert...
Also bei mir wahr mal das Problem das ich das nicht wusste und dann hab ich versucht nur mit ICE mein weg zu finden und irgend wann hat mir ein Bahn Arbeiter gesagt das ich RB auch benutzen darf.