http://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/klassen-lt.html

Nein Roller darfst du nicht fahren

Erlaubt sind:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur

Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

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