Darf man mit 19 heiraten?
5 Antworten
Natürlich. Jeden anderen volljährigen Menschen, der noch nicht verheiratet ist.
Kommt aufs Land an. Doch ja, in Deutschland darfst du mit 19 grundsätzlich heiraten. Voraussetzung ist, dass beide Partner 18 Jahre, also volljährig sind, und keine anderweitigen Ehehindernisse vorliegen.
Ja, man darf in Deutschland heiraten wenn beide mind. 18 sind.
ja ist möglich man ist volljährig (anscheinend doch nicht mit 16 & zustimmung der Eltern)
Via Gesetzesänderung zum 22. Juli 2017 ist eine vorzeitige Ehemündigkeitserklärung durch ein Gericht nicht mehr möglich.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ehemuendig-ab-18-jahren-481606
Du darfst in Deutschland nichtmehr mit 16 heiraten, du darfst dich höchstens verloben mit Einverständnis der Eltern.
Nein, darfst du nicht, da auch eine Verlobung schon Rechtsfolgen hat und dabei ein formloser Vertrag geschlossen wird.
Wer will das groß nachweisen? Verloben sich doch zig Minderjährige...
Naja laut Gesetz sind sie nicht verlobt, außer die Eltern geben nachträglich noch ihr Einverständnis. Es geht dem Gestztgeber nicht darum ob man es nachweisen kann oder nicht. Ohne Erlaubnis ist man unter 18 nicht verlobt.
"Auch Minderjährige, die die personenrechtlichen Folgen ihres Handelns einsehen können, sind berechtigt, das Versprechen abzugeben."
Das steht zumindest so im Wikipediartikel.
Bei der Verlobung handelt es sich um einen Vertrag und somit ein Rechtsgeschäft. Vollständig Geschäftsfähig ist man allerdings erst mit 18. Davor darf man Verträge nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten schließen (Außname "Taschengeldparagraph").
§ 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 BGB in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
§ 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Und jetzt bitte eine, wo exakt niedergeschrieben ist, dass man sich nur mit Einverständnis verloben darf. Nichtmal im BGB oder auf Wiki finde ich was dazu da es um einen Vertrag ohne mögliche Klage auf Erfüllung handelt.
Die Verlobung gleicht einem Vertrag
Auch wenn Paare, die heiraten wollen, grundsätzlich nicht verpflichtet sind, sich vorab zu verloben, so gehen sie doch Verpflichtungen ein, wenn sie sich für diesen Schritt entscheiden. Das Eheversprechen kann nämlich für beide Partner der Verbindung wesentliche Veränderung mit sich bringen. Ob berufliche Neuorientierung, Umzug, Kinderplanung, Hauskauf, Hochzeitsplanung: In vielerlei Hinsicht kann auch schon das Versprechen wesentliche Änderungen bedeuten, die nicht zuletzt auch mit finanziellen Ausgaben und Verpflichtungen einhergehen.
Hieraus kann sich deshalb gemäß § 1298 BGB eine Ersatzpflicht ergeben, sollte das Verlöbnis wider Erwarten doch aufgelöst werden.
Quelle: https://www.anwalt.org/verlobung/#Die_Verlobung_gleicht_einem_Vertrag
Tja, nur steht da nichts davon. Wir drehen uns aber eh im Kreis. :) Schönen Samstag noch!
Gesetze muss man interpretieren und verstehen können, was du offensichtlich nicht so beherrschst. Somit wirst du dich wahrscheinlich noch ne zeitlang im Kreis drehen, bis du es irgendwann verstehst.
Nein. Das wurde geändert und ist heute nicht mehr aktuell. Die Ehe gibt es nur noch ab Volljährigkeit, also ab 18.
Ja, man muss mindestens 18 sein.
falsch geht mit 16 auch