Darf man Lostplaces erkunden?


23.08.2024, 12:46

Der Eigentümer ist schon mehrere Jahre im Gefängnis weil er das Haus nicht bezahlt hat. Tor und Fenster sind offen. Es wurde scheinbar schon öfter eingebrochen, denn Türen sind rausgerissen worden. Insgesamt ist das Haus sehr herunter gekommen und hat wegen Feuchte viele Risse.


23.08.2024, 12:48

Keine Schilder

6 Antworten

Wenn nicht abgesichert oder mit "Betreten Verboten"-Hinweisen versehen und öffentlich zugänglich ja.

Damit etwas zum Hausfriedensbruch wird ist Voraussetzung, dass einem der Zugang/Aufenthalt untersagt ist, mit Schildern oder mündlich von jemanden mit Hausrecht oder optisch durch Absicherung erkennbar. Automatisch geht das nicht.

Mit schriftlicher Genehmigung des Besitzers/Eigentümers ja, sonst nein, denn dann wäre das Hausfriedensbruch, ein Straftatbestand. .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit

Es kann Hausfriedensbruch sein, denn alles gehört irgendjemandem. Und kein Eigentümer will, dass da fremde Menschen herumgeistern. Jedoch muss der Eigentümer seinen Willen*, mit dem er ein Betretungsverbot bekundet, auch klar und unmissverständlich ausdrücken (Schilder, Zaun, verschlossene Tür, geschlossene Fenster).

Dass das scheinbar geduldet wird, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das strafbar ist.

Nur ist Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt, und dafür muss zur Anzeige zusätzlich ein Strafantrag gestellt werden, und das unterbleibt häufig. Den Antrag zur Strafverfolgung müsste der Eigentümer stellen, und vielleicht ist dem der Aufwand nicht wert.

*) https://www.google.de/amp/s/amp.infranken.de/ratgeber/urlaub-reisen/lost-places-ist-es-strafbar-verlassene-orte-und-grundstuecke-zu-betreten-art-5416630

Nein, stellt unter Umständen und in den meisten fällen einen strafbaren Hausfriedensbruch dar.

Nein. Ist trotzdem Hausfriedensbruch.