Darf man in ghusl, luft ablassen oder darf man nicht?
Also ich meine wenn man gerade am ghusl machen ist.
Darf man und zählt das ghusl dann, oder muss man von vorne machen?
3 Antworten
As-salamu alaykum.
Dinge, welche die Gebetswaschung (Wud‘hu und Ghusl) ungültig machen:
Alles Lob gebührt Allah..
Zu den Dingen, welche die Gebetswaschung ungültig machen, gehört nicht die Kleidung zu wechseln, wenn die Person sich (noch immer) im reinen Zustand befindet und nichts gemacht wurde, was die Gebetswaschung ungültig macht. Mann und Frau sind diesbezüglich gleichgestellt. Und Allah weiß es am besten.
Die Dinge, welche die Gebetswaschung ungültig machen sind:
1. Alles was von beiden Körperausgängen heraustritt (Urin, Stuhl, Luft usw.). Ausgenommen davon ist die Luft, die aus der Vagina heraustritt, denn dies macht die Gebetswaschung nicht ungültig.
2. Wenn Urin und Stuhl aus anderen Öffnung heraustreten.
3. Das Verschwinden des Verstands. Dies geschieht, indem man ihn entweder vollständig verliert und verrückt wird oder indem er verdeckt/verschleiert wird, aus einem Grund, der dies für eine bestimmte Zeit erfordert, wie der Schlaf, die Ohnmacht, die Trunkenheit etc.
4. Das Berühren des Glieds. Denn im Hadith von Busra Bint Safwan steht, dass sie den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer sein Glied berührt, der soll die Gebetswaschung (neu) vollziehen.“
Überliefert von Abu Dawud (At-Tahara/154). Al-Albaani sagte in „Sahih Sunan Abi Dawud“, Nr. 166: „Authentisch.“
5. Der Verzehr von Kamelfleisch. Denn im Hadith von Jabir Ibn Samur steht, dass ein Mann den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte: „Sollen wir nach dem Verzehr von Kamelfleisch die Gebetswaschung vollziehen?“ Er antwortete: „Ja.“
Überliefert von Muslim (Al-Haid/539). Außerdem sollte angemerkt werden, dass das Berühren des Körpers einer Frau die Gebetswaschung nicht ungültig macht, egal ob dies mit Gelüsten oder nicht erfolgt, außer wenn etwas als Folge dieser Berührung austritt.
Siehe im Buch „Asch-Scharh Al-Mumti'“ von Ibn 'Uthaimin, Kapitel 1, S. 219-250.
Und die Fatawa des Ständigen Komitees, Kapitel 5, S. 264.
Quelle: https://islamqa.info/ge/answers/14321/die-dinge-welche-die-gebetswaschung-ungultig-machen
Ja bruder, luft rauslassen während und nach Ghusl bricht das Ghusl.
Ok danke dir. Aber ich verstehe nicht von 5-6 Antworten haben vier leute mir gesagt bricht nicht, und du und noch einer haben gesagt es bricht, was auch für mich verwirrend war. Die selbe frage wurde öfters hier gestellt auf gutefrage und sehr sehr viele haben gesagt es bricht nicht das ghusl sondern nur das wudu im ghusl. Da denke ich mir es können doch keine 2 Unterschiedlichen Meinungen geben wo es bricht und wo nicht. Das beste was man machen kann wo man zu hundert Prozent sicher ist, nochmal ghusl nehmen.
Und das nächste mal ein richtigen Hoca fragen.
Wenn du während Ghusl Luft rauslässt, dann brichst du das Wud‘hu, und Wud‘hu gehört zum Ghusl, ist aber nicht Ghusl.
Hä jetzt verstehe ich nicht bruder du erklärst erst so dann so 😂 also heißt es mein ghsul ist noch da wenn ich luft rauslasse wie gesagt mit ghsul meine ich nicht wudu sondern die Ganzkörperwaschung das man wieder rein ist
Dein Wud‘hu wird gebrochen. Wud‘hu ist ein Teil des Ghusls. Wenn du es immernoch nicht verstehst, frag einen Imam.
Dann musst du nur das Wud‘hu wiederholen. Ghusl zu wiederholen ist nicht nötig, weil ich höre das es nicht gebrochen ist
Nein, das sollte man nicht tun. Das bricht ja das Wudhu. Und Wudhu ist ein Teil von Ghusl. Ghusl ist höherwertig als Wudhu. Wer Luft beim Ghusl lässt, der bricht nicht Ghusl, aber das Wudhu. Er muss also Ghusl nicht wiederholen, aber anschließend noch einmal Wudhu vor dem Gebet machen.
Also ich rede ja nicht von den wudu aus dem ghsul, ich rede nur von Ganzkörperwaschung (Ghusl) ob der noch gültig ist, wenn ja hast du Quellen für deine Aussage, das man sehen kann das es stimmt?
Hat sie ja gesagt
Der Ghusl wird nicht ungültig werden du Wind rauslässt sondern du musst Wudhu wieder machen
Wind rauszulassen gehört zu den Dingen, die den Wudhu ungültig machen, aber es gehört nicht zu den Dingen, die Ghusl ungültig machen.
Du musst nach dem Ghusl kein Wudhu machen, aber wenn eines der Dinge, die den Wudhu ungültig machen, während des Ghusl oder danach stattfindet, dann musst du den Wudhu für das Gebet machen.
Natürlich kein beweis, man kann doch nicht sagen ein freund hat mir es mal gesagt
Heißt also wenn ich mitten in ghusl luft rauslassen sollte, dann macht es den ghsul nicht kaputt sondern das wudu wenn ich danach mit den ghusul beten sollte oder?
Aber das ghusl bleibt und bin dann sauber, halt kann danach nicht beten gehen, und muss wudu machen oder?
Wenn du Wind rausgelassen hattest, dann ist der Wudu ungültig, dein Ghusl ist gültig, aber um zu beten, musst du nochmal Wudu machen, ob während des Ghusl oder danach
Wa Aleykum selam
Schau mal Abi, meine frage ist nicht darauf bezogen das ich ghusl genommen habe um danach mit dem ghusl beten zu gehen sondern, nur das ghusl meine ich ob es noch gültig ist auch wenn man wind rausgelassen hat ( meine nicht das wudu im ghusl ob es noch gültig ist sondern nur an sich das ghusl bzw. Die Ganzkörperwaschung.
Hoffe du verstehst mich Abi.