Darf man in einem fremden Vorgarten einen Rosenstrauch fotografieren?

6 Antworten

Fotografieren darfst du auch Menschen, ausser in einer für sie unangenehmen Situation (jedenfall moralisch gesehen, wie es gesetzlich ist, weiß ich nicht). Aber du darfst diese Bilder nicht ungefragt veröffentlichen.

Natürlich darfst du das. Und auch Autos und Häuser und auch Menschen (als Beiwerk). Da spricht nichts dagegen. Solang du für private Zwecke fotografierst, dich nicht auf fremde Privatgrundstücke begibst und in Augenhöhe bleibst. Also "über den Gartenzaun" darfst du fotografieren. Mit der Leiter (oder einer Drohne) über die Hecke darfst du nicht fotografieren.

Ich fotografiere übrigens sehr oft fremde Häuser und Gärten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Tiere, Autos und Häuser darfst Du selbstverständlich photographieren.

Die haben allesamt kein Persönlichkeitsrecht. Auch jede Art von Pflanze hat dieses Recht nicht.

Ich glaube nicht das es verboten ist. Bei Gebäuden oder Personen kann es allerdings schwierig werden.

Warum nicht? Wo kein Kläger da kein Richter? Ein Rosenstrauch kann dich nicht verklagen!