Darf man in einem Buch Namen echte Namen verwenden?
wenn ich jetzt ein buch über mein leben schreiben würde und es veröffentlichen möchte. darf ich die namen (augeschlossen die nachnamen) meiner freunde und dessen personen die teilhaben durften erwähnen? selbst wenn ich fremde namen nehmen würde, es gäbe sie ja auch. aus welchem grund sollte man es nicht dürfen? oder darf man es?
9 Antworten
Hallo,
ich habe mittlerweile mein siebentes Buch veröffentlicht und mich ausgiebig damit beschäftigt. Grundsätzlich gilt folgendes:
Wenn du eine wahre Person beschreibst und den wahren Namen nimmst, dann musst du die Genehmigung dieser Person haben. Grundsätzlich gilt auch folgendes: Wenn du die Geschichte einer Person beschreibst und einen anderen Namen vergibst, dann musst du die Einverständnis der Person haben, wenn sie sich selbst oder wenn andere Leser /Leserinnen diese Person erkennt / erkennen.
Wenn du über eine Person schreibst, die mehr als 70 Jahre tot ist, dann kannst du den Namen verwenden, es sei denn, es gibt Familienangehörige, dann musst du auch sie um Genehmigung befragen.
Dumme Sache, aber so sind unsere Gesetze... lass dir dadurch nicht die Lust am Schreiben nehmen!
Grüße Khalis
Vielen Dank für die Info. Könntest du bitte die Rechtsgrundlage nennen? Vielen Dank!
Wenn sich die Person im Buch erkennt, kann er zivil und strafrechtlich gegen dich vorgehen... so ist das leider.
aber damit würde er sicher nicht durchkommen oder? sonst kann doch jeder behaupten in einem buch würde man von dem und dem schreiben
... wenn du über eine Person schreibst und diese Person sich in der Beschreibung wiederfindet... dann kann diese Person klagen, wenn er seine Intimrechte (z.B.) verletzt sieht. Da wirst du dann wenig machen können...
Schreibe einfach ein paar Dinge hinzu (künstlerische Freiheit), so das diese Person sich nicht erkennen kann, weil auf die Beschreibung zu viele Menschen getroffen sein könnten.
fantasy hat keine grenzen :) ich hab eine idee
na siehst du* und danke für den Stern* Viel Erfolg mit deinem Titel.
Das kommt darauf an:
1. sind aus der Personenbeschreibung eindeutige Rückschlüsse auf die reale Person zu ziehen, dann nur:
2. mit Genehmigung dieser Person. Sonst kann
3. diese Person es gerichtlich erstreiten, dass das Buch "eingestampft" wird. Wäre nicht das erste Mal.
Das selbe Thema beschäftigt mich auch schon seit einiger Zeit. Bisher hab ich nur gehört, dass man Namen verwenden darf, solange man die Wahrheit schreibt. Doch selbst dann könnte man noch in einem zivilrechtlichen Verfahren geklagt werden, strafrechtlich jedoch nicht. (auf Personen bezogen und mit Nachname)
was ist wenn man nur die vornamen benutzt und eine geschichte von gemeinsamen früheren erlebnissen schreibt ? darf man das dann ?
Oder was ist wenn man das Selbe mit erfundenen Namen macht ?, aber die erlebnisse so sehr versteckt das man sie kaum erkennt oder gar nicht ?
Nein, sonst kommt die Polizei!
also wenn ich zb er war blond bllauäugig und hieß paul( was aber ein erfundener name ist)schreibe er war drogenabhängig, seine mutter weinte usw... dann könnte er wegen der erzählung, die auf ihn genaustens zutrifft mich anzeigen?