Darf man im voraus für ein Kleingewerbe Werbung machen?
Ich möchte ein Kleinunternehmen gründen und habe mir jetzt gedacht. Bevor ich ein Gewerbeanmeldung mache, hänge ich erstmal bei uns im Supermarkt in der Ecke was aus um zu sehen ob die Leute überhaupt Interesse an meiner Tätigkeit haben. Ist das erlaubt?
4 Antworten
Hallo Daniel,
Ja, offiziell müsstest Du vorher ein Gewerbe anmelden weil Du vorhast, gewinnbringend tätig zu werden. 🙏
Auf der anderen Seite wird Gründern empfohlen, erst dann zu gründen, wenn man vorab validiert hat, dass die Kunden wirklich Interesse haben und bereit sind, Geld in Dein Produkt / Service zu investieren.
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Von daher ist es eigentlich eine vernünftige Idee, es vorher zu testen. 🙏
Nein, denn sobald du deine Leistungen anbietest, betreibst du schon ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Eine verspätete Gewerbeanzeige wäre eine Ordnungswidrigkeit.
Bevor ich ein Gewerbeanmeldung mache
kannst du durchaus vorbereiten, aber nicht gewerblich tätig werden.
hänge ich erstmal bei uns im Supermarkt in der Ecke was aus
was bereits eine gewerbliche Tätigkeit darstellt.
Es gibt kein Kleingewerbe.
Ja, kannste machen, das wird keinen stören.