Darf man im voraus für ein Kleingewerbe Werbung machen?

4 Antworten

Hallo Daniel,

Ja, offiziell müsstest Du vorher ein Gewerbe anmelden weil Du vorhast, gewinnbringend tätig zu werden. 🙏

Auf der anderen Seite wird Gründern empfohlen, erst dann zu gründen, wenn man vorab validiert hat, dass die Kunden wirklich Interesse haben und bereit sind, Geld in Dein Produkt / Service zu investieren.

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Von daher ist es eigentlich eine vernünftige Idee, es vorher zu testen. 🙏

Nein, denn sobald du deine Leistungen anbietest, betreibst du schon ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Eine verspätete Gewerbeanzeige wäre eine Ordnungswidrigkeit.

 Bevor ich ein Gewerbeanmeldung mache

kannst du durchaus vorbereiten, aber nicht gewerblich tätig werden.

hänge ich erstmal bei uns im Supermarkt in der Ecke was aus

was bereits eine gewerbliche Tätigkeit darstellt.

Es gibt kein Kleingewerbe.
Ja, kannste machen, das wird keinen stören.