Darf man im Islam Tauben schießen mit einem Luftgewehr?
Selam aleykum meine Brüder und Schwestern,
Da mein Opa(ungläubig) vor kurzem verstorben ist und er mir sein Luftgewehr vererbt hat wollte ich fragen ob es Haram ist Tauben/Spatzen zu scheißen?
Ich freue mich auf eure Antworten:)
5 Antworten
Wa 3alaikum salam rahmatullah.
Wie bist du denn drauf? Ich gehe davon aus, du machst das aus Freude daran, aus Langerweile.
Tiere, die man essen darf, darf man auch durch Schießen erlegen. Eine Taube darf man essen, einen Spatzen, das weiß ich nicht genau, vielleicht ja, da es ja kein Raubvogel ist. Ist aber kein typisches Speisetier. Du bist hier nicht zur Ernährung auf solche Tiere angewiesen und ich glaube nicht, dass du die im Anschluss verzehren willst. Und stelle dir mal vor, du triffst aus Versehen einen Menschen und verletzt ihn. Von einem Luftgewehr wird er wahrscheinlich nicht sterben, aber was, wenn er sein Auge dadurch verliert? Du denkst wohl auch nicht weiter als bis zur Drei. Das kann dir teuer werden.
Wenn das mit dem Essen auch nicht der Fall ist, darfst du auch keine Tiere erschießen. Das ist Tierquälerei und die ist auch im Islam verboten. Und obendrein ist Waffengebrauch hier in Deutschland auch an Bedingungen geknüpft per Gesetz.
Alaikum salam,
zum Spaß ist es nicht erlaubt. Islamisch gesehen wäre es nur erlaubt wenn man daraus einen nutzen zieht, beisoielsweise zum Verzehr.
Darüber hinaus sind noch die Gesetze des Landes zu beachten, in Deutschland wäre das ohne weiteres nicht erlaubt.
Vollkommen egal was der Koran sagt. In Deutschland gilt https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html und die waffenrechtlichen Bestimmungen. Ein LG mit dem man eine Taube erlegen kann ist keine frei erwerbbare Waffe sondern darf nur mit WBK verwendet werden.
Das ist piepegal, denn es ist gesetzlich verboten. Du darfst das Ding nichtmal besitzen.
Nicht unbedingt: https://www.airweapon.de/blog/luftgewehr-waffenschein/
Mal davon abgesehen, dass in dem Artikel einige rechtliche Fehler sind: Ja, über 7,5 Joule ist natürlich eine WBK erforderlich. Das ist aber eine für Luftgewehre schon eher unübliche Mündungsenergie....
Frei verkäuflich sind sie, laut dem Artikel, nur unter 0,5 Joule.
Wie gesagt, der Artikel enthält einige rechtliche Fehler...
Wie wäre es dann mit einer Korrektur, anstatt nur darauf hinzuweisen, dass er Fehler enthält?
Gerne:
https://www.juraforum.de/lexikon/luftgewehr
Das Gesetz nennt 7,5 Joule Bewegungsenergie als Grenze für den freien Erwerb, alle Waffen, die eine höhere Leistung aufweisen sind erwerbsscheinpflichtig (Waffengesetz, Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 – Waffenliste).
Aus Anlage 2 WaffG:
1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird [...]
Quelle:
Nein, darfst du nicht.
- Waffengesetz. Für eine Schusswaffe, mit der man Menschen oder Tiere verletzen kann, brauchst du in irgendeiner Form eine Erlaubnis vom Staat. Die kann man nicht vererben, also musst du sie selbst beantragen. Einfach so bekommst du die aber nicht.
- Tierschutzgesetz. Du darfst keinem Wirbeltier einfach so irgendeinen Schaden zufügen, sondern nur aus einem sog. vernünftigen Grund. Vernünftige Gründe: Angriffe abwehren, Experimente in Forschungseinrichtungen, Nahrungsgewinnung (staatl. Erlaubnis nötig), einschläfern beim Tierarzt, Populationskontrolle (Jäger, Förster).
Nein das darfst du nicht in Deutschland ist ein Jagdschein erforderlich.
Ein Luftgewehr zu besitzen ist völlig legal....