Darf man im Islam Gesichter malen/ Zeichnen?
Hallo, ich interessiere mich sehr für die Kunst und wie man Menschen malt usw. Und ich, weiss ja, dass man keine Lebewesen malen darf aber was wenn ich eine Person male die keine Seele mer hat? Ist das dann auch eine Sünde(Haram) oder ist es erlaubt? Bin islamisch
5 Antworten
Nein, darf man nicht. Man darf keine beseelten Wesen zeichnen/malen. Es ist einfach nicht erlaubt, in die Person noch eine Seele hat oder nicht, spielt keine Rolle. Darum geht es nicht. Es geht dabei um die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Nachahmung der Schöpfung. Für jedes solches Bild wird Allah von dir verlangen, dass du dem Wesen eine Seele einhauchst. Das kannst du natürlich nicht. Aber du kannst dir sicher vorstellen, was das für eine Strafe ist.
Du weißt diesbezüglich leider SCHLIMMES, DUMMES, FALSCHES und SCHLECHTES!
Zeichnung ist NICHT haram, steht auch nicht im Koran! - und der Hadith, der dazu bemüht wird, ist sowas von schwachsinnig, dass es den Teufel graust!
Dass Zeichnen haram sei, sagen nur Fanatiker, Salafisten, Extremisten und Schlimmere!
Kunst ist ein zutiefst menschlicher, kultureller Ausdruck - das schließt Musik, Gesang, erotische Poesie und Literatur, Theater und das Zeichnen belebter Wesen ein!
Dies zu verbieten ist primitive Barbarei!
Zeichne, wenn Dir Dein Leben lieb ist ! - Wenn Du es an eine hoffnungslos rückständige und menschenfeindliche Religion wegwerfen willst, dann kannst Du natürlich auch das tun - Es wäre nur schade!
Was bistn du für einer. Geh Minecraft spielen oder so und lass unsere Religion in ruhe.
Man darf keine Lebewesen Zeichnen. Allah wird dir sagen gib denen eine Seele und du wirst es nicht können. Jede Zeichnung (Lebewesen) wird dich im Grab foltern.
Ich würde sagen, dass dies geht. Aber das Bilderverbot ist ohnehin umstritten:
Da weder der Koran noch die Hadith-Literatur eindeutige Belege für ein Bilderverbot im Islam liefern, war die islamische Jurisprudenz (fiqh) gefordert, rechtsverbindliche Regelungen in dieser Frage zu treffen. Die islamischen Rechtsgelehrten vertreten über die bildliche Darstellung von Mensch und Tier drei, zum Teil kontroverse Ansichten:
Darstellungen sind nicht verboten, haram, soweit sie nicht als Gegenstände der religiösen Verehrung – neben dem einzigen Gott – dienen. Die Darstellung Gottes ist selbstverständlich tabu, die Beschreibung seiner Attribute und seines Wesens in theologischen Schriften ist nicht Gegenstand der Jurisprudenz.
Darstellung von Gegenständen, die „Schatten werfen“, also Skulpturen, ist verboten, Zeichnungen von denselben auf Papier, Wänden, in Textilien, sind nicht verboten, aber verwerflich (makrūh). Sind Personen oder Tiere ohne Kopf, oder in anderer Hinsicht nicht vollständig dargestellt, aber werfen Schatten, so sind sie erlaubt. Das im Orient und in Nordafrika verbreitete Schattentheater ist somit islamrechtlich legalisiert, da die Figuren durchlöchert sind und somit keine „Seele“ (ruh) haben können.
die Darstellung von Lebewesen, Mensch und Tier, ist in jeder Hinsicht verboten.
Alle drei Richtungen können aus der Hadith-Literatur entsprechende, auf Mohammed zurückgeführte Aussagen als Argumentationsgrundlage für ihre Lehre anführen.[34]
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bilderverbot_im_Islam#Die_islamische_Jurisprudenz
Die Musik gilt auch als haram, dabei war sie lange Zeit eine wichtige Kunstform im Islam. Alles Gute!
Vielen Dank für deine/ ihre Antwort. Ich habe aber immer noch nicht ganz verstanden ob ich verstorbene Menschen malen darf. ?
Ich würde nicht sagen, dass es haram ist und die erste Meinung in dem von mir zitierten Passus sieht dies ähnlich. In dem Buch Halal und Haram steht:
Die Rechtsgelehrten sind sich darin einig, dass es erlaubt ist, leblose Gegenstände und Pflanzen abzubilden. Die Abbildung beseelter Wesen ist bei den Gelehrten aber umstritten. Die einen sagen, dass dies erlaubt sei, solange keine anstößigen Dinge dargestellt oder Personen verherrlicht werden und der Künstler sich nicht für den Erschaffer dieser Dinge hält. Die anderen sagen, dass die Abbildung von Lebewesen nur dann erlaubt ist, wenn dies eine absolute Notwendigkeit darstellt.
Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 46.
Die Gelehrten, die es nicht erlauben, Lebewesen zu malen, erlauben es auch nicht, Lebewesen zu fotografieren. Diejenigen, die das Mahlen erlauben, erlauben auch das Fotografieren. Andere wiederum erlauben die Abbildung per Fotografie, weil dabei nicht derselbe schöpferische Akt stattfindet wie beim Malen.
Die Erstellung von Passfotos für Reisepässe, Personalausweise und andere Dokumente ist nach übereinstimmender Meinung der Gelehrten erlaubt, weil dafür eine besondere Notwendigkeit besteht.
Ebenda
Mehr kann ich dir auch nicht sagen. In diesem Video erklärt Abul Baraa, dass man keine Bilder von beseelten Wesen aufhängen sollte.
Wir duzen uns hier auf gutefrage. Ansonsten komme ich mir mit meinen 38 sehr alt vor 😀.
Ja, darfst du. Du darfst aber keine Skulpturen von Menschen bauen.
nein man darf keine Lebewesen zeichnen. Geht alle einfach youtube da wird es doch e immer gut erklärt.
Nur Mal so zur Info: Im Netz und auf YouTube gibt es viele Fakenews. Um etwas vom Islam zu lernen, sollte man den Koran und authentische Hadithe lesen und nicht jeden Quatsch von YouTube glauben.
Genau weil es im Netzt ja kein Hobby Prediger gibt und Fake News veröffentlichen kann. Stabil weiter so.
Geh YouTube da gibt es gute Gelehrte die sagen die was du darfst und nicht dann gehst Google und schaust zur Sicherheit da nach. Mit der Zeit weist du auch bei welchem Imam du deine Videos anschaust.
genau wie im Netz findest du sicher irgendwann eine gute Seite die stimmt und keine gutefrage.net 😂
Den Propheten darf man natürlich malen.