Darf man Hoggar Night als Jungendlicher kaufen?
Hallo, ich hatte mit einem Verwandten von mir eine Diskussion: Da er selbst durch stärkere Verletzungen unfähig ist eine Apotheke aufzusuchen bat er mich für ihn das Medikament Hoggar Night zu holen. Da es aber ein ziemlich starkes Schlafmittel ist, meinte ich, dass es sowieso nicht an Minderjährige rausgegeben wird.
Nach Recherche im Internet bin ich immer noch nicht weiter. In der Packungsbeilage steht nur, dass Kinder und Jugendliche die Einnahme nicht empfohlen wird. Es steht nicht dort, dass es verboten ist. Außerdem gibt es so weit ich weiß kein Gesetz, dass ein bestimmtes Alter festlegt.
Also, bekomme ich als 16 jährige das Medikament einfach so in der Apotheke zu kaufen, oder kann es passieren, dass es mir nicht rausgegeben wird?
Danke im Voraus! :)
3 Antworten
Das handhabt jede Apotheke anders.
Wenn die Apotheke es nicht verkaufen will, lass sie den Kunden anrufen damit er telefonisch bestätigt das Du das Medikament besorgen sollst.
Hmm ich kenne dieses Medikament leider nicht. Ob 18 oder 16 steht da im Packung nicht drin. Kann sein, dass dieses Medikament Rezeptpflichtig ist und man es nur auf Rezept bekommt. Da kann ich hier leider nicht weiterhelfen. Bin kein Arzt.
Dann dürfte es ja kein Problem sein. Höre ich ja zum ersten mal das Medikamente ab einem bestimmten Alter verkauft werden darf. Ich selber bin ja 32 Jahre alt und nehme ja regelmässig THC und Dolormin Extra gegen Kopfschmerzen. Nur dieses THC kriege ich ja auf Rezept. Aber das Dolormin Extra oder sonstiges kann ich so bedenkenlos kaufen.
"Ob 18 oder 16 steht da im Packung nicht drin"
- Es gibt definierte Altersgruppen (Säugling, Kleinkind, Kind, Jugendlicher...) in diesem Kontext.
- In der Packungsbeilage stehen oftmals Anwendungsgebiete mit Angaben zum Alter des Pateinten, Dosierung je nach Alter sowie Hinweise zu Kontraindikationen (Anwendungsbeschränkungen bei Kindern und Jugendlichen und ähnliches). Auch der sehr konkrete Hinweis, dass eine Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unzulässig ist, kann in vielen Packungsbeilagen gelesen werden. Hat der Apotheker nun den Verdacht, dass ein offensichtlich minderjähriger Kunde ein Arzneimittel bei sich anwenden will, welches nur für Erwachsene zugelassen ist, kann eine Verweigerung der Belieferung nachvollziehbar sein.
Geh einfach in die Apotheke und frag, dann weißt du Bescheid.
Nein, es ist rezeptfrei :)