Darf man Handschuhe/Mützen in der Schule tragen?

19 Antworten

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Rechtlich dürfte sowas in der Hausordnung geregelt sein. Ansonsten gilt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auch das der Religionsfreiheit.


auchnochmal 
Beitragsersteller
 30.06.2013, 22:57

Danke ;-)

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Guten Morgen,

ich möchte Ihre Frage - selbstverständlich unverbindlich und ohne Rechtssicherheit - wie folgt beantworten:

Meines Erachtens greift hier bspw. das Schulgesetz des jeweiligen Landes; nicht für alles, was man erlauben oder verbieten kann, gibt es ein Gesetz. In vielen Fällen, insbesondere wie hier im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsrecht / Schulrecht) greift das sogenannte "Ausüben pflichtgemäßen Ermessens", meistens geht es um Einzelfallentscheidungen nach Prüfung der Sach- und Rechtslage.

Wenn Sie mit Entscheidungen nicht einverstanden wären und z.B. nachvollziehbare (gesundheitliche) Gründe für das Tragen gewisser Kleidungsstücke, auch während des Unterrichts haben, empfehle ich, ggf. nach Beratung durch einen Rechtsanwalt, der bestenfalls im Verwaltungsrecht tätig ist, bei Gericht (dem Verwaltungsgericht 1. Instanz), tätig zu werden, in besonderen Eilfällen geht dass auch in einem Eilverfahren, also einem sog. Einstweiligen Rechtsschutzantrag gegen die Schule bzw. das Land.

Viele Grüße

Die Kleiderordnung in Schulen oder sonstwo ist noch nicht gesetzlich geregelt. Zum Glück. Bei der Regelungswut in DE würde mich das nicht mal wundern.

Im Klassenzimmer ist in dieser Hinsicht der Lehrer das Gesetz.

Da braucht man kein Gesetz dafür. Es gehört zu den Regeln des Anstandes, dass man in einem Raum die Kopfbedeckung und die Handschuhe auszieht. Und es gehört zu den Aufgaben einer Lehrkraft dafür zu sorgen, dass Schüler auch die Regeln gesellschaftlichen Zusammenseins lernen.

Eigentlich braucht es für so etwas keine Gesetze, da es eine Sache des Anstandes ist. Da aber viele Jugendliche damit Probleme haben, steht es oft in der Schulordnung.