Darf man etwas noch nicht abbezahltes verkaufen?

4 Antworten

12. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des jeweiligen Verkäufers.

Aus den AGB bei Otto.
Wie willst du etwas verkaufen, was dir rechtlich noch gar nicht gehört?

Nein, darfst Du nicht. Die Ware gehört dir nämlich noch nicht. In den AGB von Otto steht: "12. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des jeweiligen Verkäufers."

Hallo,

du bist Besitzer aber nicht Eigentümer.

Nur Eigentum darf man weiter verkaufen.

Hanis

Nein darfst du natürlich nicht. Das Ding gehört noch nicht einmal dir und dann willst es gleich weiter verhökern? Finde selbst den Fehler.