Darf Man einen Song nachsingen für einen Film?

5 Antworten

Für Schulen gelten andere Regeln. Hier ein Auszug aus den GEMA-Richtlinien:

"§ 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG:

Wegfall der Vergütungspflicht

Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen."

Damit hättet ihr im Rahmen eines schulischen Projektes keine Probleme mit den Urheberrechten, solange ihr mit dem Film nicht außerhalb der Schule agiert oder damit Geld verdienen wollt!

Du müsstest dir trotzdem die Genehmigung von den Urhebern des Songs einholen.

Unabhängig von copyright und so, wenn die Vorgabe lautet " kein Song benutzen " sollt ihr keinen Song benutzen, also auch nichts selbst gesungenes. Das wäre ja doch ein Song! Lasst euch was anderer einfallen.

Auch das Covern und veröffentlichen unterliegt dem Copyright