Darf man einen Mini-Job/Nebenjob neben Ausbildung haben?
Darf man wenn man 17 ist einen Mini Job neben der Ausbildung machen, wenn ja, muss man dafür mehr steuern zahlen oder darf man das Geld vom Mini Job behalten??
3 Antworten
...muss man dafür mehr steuern zahlen oder darf man das Geld vom Mini Job behalten??
Kommt drauf an...
falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)
Somit bleibt dir nur noch der Rentenversich.--Beitrag mit aktuell 3,6% vom Bruttolohn: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html
Sollte der Minijob-AG sich für die Lohnsteuerklassen-Variante entscheiden, dann wirst du in die Looser-Lohnsteuerklasse 6 eingestuft mit entsprechenden Lohnsteuerabzügen, da du ja mit dem Ausb.lohn bereits in der Lohnst.klasse 1 als Single abgerechnet wirst: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Gruß siola55
Ja darfst du musst das aber bei deinem Arbeitgeber anmelden und der muss das genehmigen. Bzw. hat die Möglichkeit das abzulehnen unter gewissen umständen.
Du musst dich nach wie vor an den Arbeitsschutzhhalten was Arbeits und Ruhezeiten angeht.
Bei einem Minijob zahlst du keine steuern. Ich glaube eine kleine Abgabe für die Rente geht weg aber das ist nciht viel. Von dem kann man sich aber theoreisch auch befreien.
Und natürlich erstmal nen Job finden. Viele stellen niemanden mit 17 ein da du ja hauptsächlich Abends und am Wochenende arbeiten kannst und das wiederum mit 17 teilweiße nich darfst.
Ja darfst du muss aber angemeldet sein