Ausbildung und Nebenjob?

3 Antworten

Nachdem Du volljährig bist, darfst Du nach geltendem Arbeitsrecht bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten. Als Auszubildende/r musst Du sicherstellen, dass Du vorrangig Deine Pflichten als Auszubildende/r erfüllst - sprich dafür sorgst, dass Du Dein Ausbildungsziel mit bestmöglichen Noten erreichst.

https://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/nebenjob-ausbildung/

Steuertechnisch ist ein Job auf Geringfügigkeitsbasis / Minijob irrelevant, soweit der Arbeitgeber das Einkommen pauschal ( mit 2 % ) versteuert. Dann fallen auch keine Sozialabgaben für Dich als Arbeitnehmer/in an.

In Deinem Arbeitsvertrag wird sicher stehen, daß Dein Arbeitgeber zustimmen muß, wenn Du einen Nebenjob hast. Der Nebenjob bleibt finanziell so wie es jetzt auch ist. In der Ausbildung wirst Du wahrscheinlich keine Steuern bezahlen, nur die Sozialabgaben, es sei denn, Du verdienst sehr viel.

Der 450€ Job wird nicht mit der Ausbildungsvergütung zusammengerechnet, wenn er vom Arbeitgeber pauschal besteuert wird.

Wenn dein Lohn monatlich unter 1.100€ ist, fällt auch keine Lohnsteuer an. Somit fallen nur Kranken- und Rentenversicherung an.