Darf man ein ungeschliffenes Katana mitführen an Halloween (Schweiz)?
Frage ist im Titel, danke für Antworten
4 Antworten
Salue
Das neue Waffenrecht ist jetzt, nach der Übernahme der EU-Richtlinien, im Internet veröffentlicht. Schwerter, speziell Japanische Katana-Schwerter, sind nach Gesetz keine Waffen. Sie zählen nicht mal zu den "gefährlichen Gegenständen" (Hämmer, Veloketten etc.). Du darfst sie mitführen.
Solche sichtbaren Schwerter sind relativ ungefährlich. Die meisten Tötungs- und Verletzungsverbrechen werden auch in der Schweiz nicht mit Schusswaffen, sondern mit Messern begangen.
Viel Spass an Halloween
Tellensohn
Informationen gibt dir deine Cantonspolizei, das ist nicht landeseinheitlich geregelt wie hier in Deutschland. In Deutschland gilt das Samurai-Schwert als Waffe (in der Schweiz nicht) und darf grundsätzlich nicht geführt, ab 18 aber besessen werden. Was das Mitführen in deinem Canton betrifft, siehe oben.
wenn es echt ist dann ist es verboten und fällt unters Waffengesetz und das kann sehr böse enden
In der Schweiz gelten selbst Samurai-Schwerter nicht als Waffe, was hier in Deutschland sehr wohl der Fall ist. Das Mitführen ist dort im jeweiligen Canton geregelt. Da gibt es kein landeseinheitliche Vorschrift. Deshlab muss sich der FS bei der Cantonspolizei infomrieren.
Ich würde so ein ubungskatana nehmen
Der Fragesteller lebt in der Schweiz. Selbst wenn er in Deutschland leben würde, wäre der Besitz eines Samurai-Schwertes ab 18 Jahren erlaubt, und zwar rasiermesserscharf geschliffen. Was nicht erlaubt ist in der BRD ist das Führen in der Öffentlichkeit (§42a WaffG).