Darf man draußen eine Waffe tragen?
Es kommt häufiger vor, dass ich mit der Bahn fahren muss. Nur leider wohne ich in einem Viertel, dass sehr kriminell ist und ich sags mal so deutlich asoziale die Bahn betreten und auch dort rumpöbeln.
Darf ich mir eine Waffe kaufen und diese auch offen tragen? Was für einen Waffenschein brauche ich dafür?
9 Antworten
Nur eine SRS ( Schreckschuss) und mit dem kleinen Waffenschein, der genau das erlaubt!
Andere Waffen nicht!
Es gibt aber andere Dinge, die keine Waffen sind und der Verteidigung duenen, vielleicht mal über sowas nachdenken!
Was verstehst Du unter Waffe ?
Das kann sein das Pfefferspray...das darf man zur Tierabwehr stets bei sich tragen - außer auf öffentlichen Veranstaltungen ( Rummel, Fussballstadion, Konzert) ...
In Notwehrsituation ist es natürlich erlaubt, wenn die Notwehr angemessen ist, dies auch gegen Menschen einzusetzen.
Leide steht man in Deutschland stets mit einem Bein im Knast, da ein Angreifer stets mehr Rechte eingeräumt bekommt, als der Angegriffene.
Weitere Waffen unterliegen dem Waffengesetz...
OFFEN tragen darf man sie aber nie...
Ein kleiner Waffenschein berechtigt zum verdeckten Mitführen einer Schreckschusspistole - die auch Pfeffer verschießen kann.
Messer über 12 cm Klingenlänge oder mit einer Hand ausklappbar sind verboten, der Rest davon reichlich unklug -
Man hat auch Skrupel die Waffen zu benutzen, der Gegner hingegen hat diese Skrupel nicht.
Aber in den Verordnungen der Landkreise steht es oft drin:
Sind der Besitz und das Führen erlaubt, sind dennoch einige Einschränkungen zu beachten. So schreiben viele Waffenbehörden und Ordnungsämter vor, dass die Waffe nur verdeckt geführt werden darf.
Ragt dies aus der Kleidung heraus oder ist anders sichtbar, kann das je nach Region zu Bußgeldern führen. Waffeninhaber sollten sich bei der zuständigen Behörde informieren, wie die Vorschriften diesbezüglich aussehen.
Fakt ist, dass manche Behörden unzulässigerweise als Auflage in den KWS/WS eintragen, dass die Waffe verdeckt geführt werden muss. Steht dort nichts drin, darf sie auch offen geführt werden.
Pfefferspray ist keine Waffe..
Auch das "einhändige ausklappen" allein ist falsch, es muss einhändig feststellbar sein!
Er geht um eine absolute Notsituation! Natürlich würde ich die Pistole in einer Vorrichtung tragen.
Einen Waffenschein.
Beantragen kannst du ihn bei deiner Waffenbehörde.
Zunächst ein mal benötigst du eine Waffenbesitzkarte, um eine scharfe Schußwaffe überhaupt besitzen zu dürfen. Die zu bekommen ist durch aus möglich.
Um eine scharfe Schußwaffe in der Öffentlichkeit bei sich führen zu dürfen, benötigst du den Waffenschein. Diesen zu bekommen, ist so gut wie unmöglich. Diesen bekommen nur sehr sehr sehr wenige Personen. Das du da in einem sehr kriminellen Gegend wohnst, interessiert da niemanden.
Alleine deine Fragestellungen, und deine Antworten zeigen doch, dass du für eine Schußwaffe nicht geeignet bist.
Wenn du etwas zu deinem Schutz möchtest kannst du scharfe Waffen vergessen.
Einen Waffenschein (der berechtigt zum Führen, also schussbereitem dabeihaben) einer Schusswaffe bekommst du nicht.
Eine Waffenbesitzkarte (Besitz von Schusswaffen zuhause und Benutzung im Verein) nützt dir nichts da du die Waffe nicht rumtragen darfst.
Lt §42a WaffG ist das Führen von Hieb&Stoßwaffen ebenfalls verboten.
Legal kannst du Pfefferspray mitführen, da es in D nur als Tierabwehrspray verkauft werden darf (muss unbedingt draufstehen!) fällt es nicht unter das WaffG.
Mit einem kleinen Waffenschein darfst du auch eine Schreckschuß/Gaspistole führen aber die kann nicht mehr als eine Dose Pfefferspray auch kann.
Pfefferspray
Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.
Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).
Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!
Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.
Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!
In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.
Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung,
straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.
Messer sind zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.
Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet.
Dann macht dich hinterher ein Richter fertig wenn du nicht (mindestens 43) Zeugen hast die dir Notwehr bezeugen.
Es kann auch so ausgehen:
Wenn ich jmnd aus Notwehr töte brauch ich mindestens 43 Zeugen?? Deutschland is ja so kaputt🤦♂️
Das ist in jedem zivilisiertem Land so dass du besser viele Zeugen hast wenn du jemand tötest (oder gar keine).
Kaputt ist jemand der sowas hernimmt um über Deutschland zu meckern.
Es geht ja nicht anders, woher soll man wissen, daß du nicht der Täter warst. So kann jeder der ein Mord verübt nun sagen das war Notwehr er wollte mich erstechen. Beide ist Kake, da hat man Pech gehabt, ich hoffe natürlich das mir das nie passiert.
Selbstverständlich dürfen Waffen offen getragen werden, wenn man über den entsprechenden Waffenschein verfügt. Ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt, es gibt jedoch NIRGENDWO im WaffG eine Vorschrift die das verdeckte Führen vorschreibt.