Darf man briefmarken vom Briefen ausschneiden und mit Kleber auf den neuen Brief kleben und darf man den dann verschicken?

7 Antworten

Laut den AGB der Deutschen Post sind diese Briefmarken ungültig.

Hast Du selbst die Briefmarke fälschlicherweise auf einen Umschlag geklebt, bringst Du den Umschlag zu einer Filiale und tauschst diesen gegen eine unbenutzte Briefmarke um.

Das Wiederverwenden wäre Betrug. 

Du meinst ungestempelte? Warum nicht?  Habe ich auch schon gemacht.


Es ist nicht verboten. Jedoch werden briefmarken beim abschicken gestempelt. Wenn du also schon einen stempel auf dieser briefmarke hast ist sie nicht mehr verwertbar weil sie schon benutzt wurde

Das ist nicht zulässig. Eine Marke auf Papier ausgeschnitten geht schonmal gar nicht. Das sieht klar nach Betrugsversuch aus und kann bestraft werden. Wenn du sie falsch verklebt hast löse sie ab und klebe sie dann auf - du kannst sie aber auch an der Poststelle eintauschen. Nicht gestempelte auf Briefen dürfen laut Postgesetz ebenso nicht verwendet werden.

Klar, hab ich auch schon gemacht. Wenn ein Stempel auf den Briefmarken ist, geht es leider nicht mehr :-( Den müsste man dann irgendwie wegkriegen :-D