Liegt im Ermessen der Beamten.

Grundsätzlich ist man als Fahrzeugführer verpflichtet die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw bei Fahrzeugen die vor 2008 zum letzten mal zugelassen wurden, den Fahrzeugschein als Originaldokument mitzuführen. Das Dokument nicht mitzuführen ist eine Ordnungswidrigkeit wegen der man mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung verwarnt werden kann.

Wird man von freundlichen Beamten angehalten und legt dem eine Kopie von Zulassungsbescheinigung Teil I oder vom Fahrzeugschein, bzw den Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II vor, wird der es oft bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Schlimmstenfalls die gebührenpflichtige Verwarnung (aktuell in 2020 sind das 10€) ausprechen.