Darf man bei einem Pflichtpraktikum krank werden, obwohl im Vertrag steht, dass Fehlzeiten nicht mitgerechnet werden?

3 Antworten

Darf man bei einem Pflichtpraktikum krank werden

Man darf u.U. lässt sich das auch nicht vermeiden.

dass Fehlzeiten nicht mitgerechnet werden

Bedeutet, dass die Praktikumszeit eine "Netto-Zeit" ist. Wird sie nicht erfüllt, zählt sie nicht oder ist ggf. durch Nachholen zu erfüllen.

Gemäß meiner Ausbildungsvorschriften darf ich pro Pflichtpraktikum maximal 10% der geplanten Arbeitszeit fehlen. Übersteige ich diese krankheitsbedingten Fehlzeiten, wird mir das Praktikum nicht anerkannt und ich muss sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Hast du z.B. ein Praktikum mit dem Umfang von 400 Stunden, darfst du maximal 40 Stunden davon fehlen, was 5 Tagen bei 8 Stunden Arbeit pro Tag entspricht. Fehlst du nun 80 Stunden, musst du diese 5 Tage später nachholen und nur sie. Hast du das getan, müsste das Praktikum anerkannt werden.

Normalerweise sucht man sich das nicht aus, krank ist krank.

Blaumachen wär natürlich super-unclever.