Darf man auf in den Park kacken?

8 Antworten

Meines Wissens nach währe das Erregung öffentlichen Ärgerniss... Und auch echt weird ngl

Nein, es ist verboten. Aufgrund der Notsituation wirst du das Bußgeld jedoch wohl in Kauf nehmen.

Not kennt kein Gebot, aber eine Erlaubnis ist das nicht, sondern es würde nicht verfolgt.

Dürfen nicht, aber im Notfall wird dich niemand dafür bestrafen, ist ja verständlich. Das versteht auch jeder Polizist

Wenn Du Vorkehrungen triffst, damit Dich wirklich keiner sieht, z.B. in/hinter ein Gebüsch, dann ist es keine Erregung eines öffentlichen Ärgernisses.

Der Besitzer/Betreiber des Parkes kann Dir aber die "Entsorgung/Reinigung" in Rechnung stellen.