Darf man auf Friedhöfen fotografieren?

12 Antworten

Gesetzlich ist es nicht verboten. Aber ich fänd's irgendwie respektlos.?

ich habe mich in meiner Tätigkeit als Fotograf auch auf das Gebiet der Post Mortemfotografie spezialisiert. Das heisst ich fotografiere Verstorbene und auch den letzten Weg zur Ruhestätte. Aus diesem Grunde komme ich auch nicht darum, auf Friedhöfen zu fotografieren.

Deshalb kann ich euch eine Frage genau beantworten. Das fotografieren auf Friedhöfen ist nicht im allgemeinen nicht verboten. Aussnahmen gibt es aber trotzdem. Deshalb die Friedhofsordnung beachten.

Aber auch wen es in der örtlichen Friedhofsordnung nicht verboten ist, würde ich es lassen. Der Friedhof ist die letzte Ruhestätte und auch so zu respektieren. Was ich mache ist von den Hinterbliebenen gewünscht und mit dem Geistlichen der die Trauerfeier abhält, so abgesprochen. Ausserdem arbeite ich in diesem Falle sehr dezent und aus dem Hintergrund heraus.

Aber aus Spaß an der Freude würde ich nicht auf dem Friedhof herumknipsen.


kimjo222  20.03.2018, 16:06

Deine Antwort zeigt Deinen Respekt. Das finde ich gut.

Mit dem Friedhof bin ich anders aufgewachsen und erzogen worden. Natürlich nicht, was den Respekt angeht; ganz im Gegenteil. Ich finde die meisten Friedhöfe sind ein ganz besonderer Raum in unserer Umwelt und warum soll dieser nicht fotografiert werden ? Ganz selbstverständlich nehme ich keine Personen und Feiern auf - das gebietet der gesunde Menschenverstand und ich finde es gut, dass Du (wenn denn) Deine proessionellen Aufnahmen aus dem Hintergrund machst.

Aber gerade auf unseren Friedhöfen gibt es Lichtspiel und eine Natur, welche sehr schöne Motive liefert. Ohne Deine Antwort mißverstehen zu wollen, aber auf dem Friedhof mit "gesenktem Haupt" herumzulaufen und vor lauter Ehrfurcht die Schönheit des Ortes nicht abzulichten, das finde ich falsch.

Daher kann ich Deinen letzetn Satz "aus Spaß an der Freude würde ich nicht auf dem Friedhof herumknipsen" nicht teilen: Wenn sich Trauer und Leben in einer (meist) so schönen Umgebung treffen, darf man auch gerne aus Lust an der Freude "herumknipsen".

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Um den unbedarften und bislang unerträglich dumpfen Bauchgefühlen mal etwas rechtliche Sustanz hinzuzufügen:

  • Sofern es sich nicht um Formen öffentlicher Grünanlagen (Ohlsdofer Friedhof, Hamburg) oder Anlagen mit denkmalgeschützen Grabstätten (Jüdischer Friedhof, Paris) handelt, ist der Zugang und das Verhalten auf Friedhöfen durch Satzungen geregelt. Das schliesst i. d. R. ein allgemeines Fotografierverbot ein.

  • Das betrifft insbesondere Shootings, bei denen der Friedhof als letzte Ruhestätte als Kulisse gilt.

  • Einzelne Gräber dürfen nur mit Zustimmung der Angehörigen fotografiert werden.

  • Die Totenruhe bestimmt, dass die Würde des Menschen auch nach dessen Tod unantastbar bleibt. Daher sind insbesondere Aufnahmen, die Fotos, Namen oder Daten enthalten, Grabmale, Gruften, Särge und Totentafeln definitiv tabu - es sein denn, sie gelten als Denkmal.

Vor diesem Hintergrund ist jeder, der auf einem allgemeinen Friedhof fotografieren möchte gut beraten, die Grenzen seiner Motivwahl zu kennen und sein Projekt besser vorher mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.

G imager761


Bambino0001  01.01.2014, 21:48

Perfekte Antwort, alles richtig!

Gruß,

Bambino

mp matchphoto photographer

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kimjo222  20.03.2018, 15:58

Diese Antowrt ist leider ist wesentlichen Punkten falsch. Es gibt dazu einen guten Text:

https://www.bivsteinmetz.de/docs/Friedhofskultur_06_2015_FK_06_19022016145509.pdf

Dort wird es sehr gut erklärt und mit Paragraphen belegt. "Allgemeines Fotografierverbot" und solchen Unfug gibt es auf Friedhöfen nicht. Ganz anders sieht es bei privaten Parkanalgen etc. aus ... dort darf der Hausherr seine Wünsche vorgeben und festlegen.

Fakt: Auf Friedhöfen in Deutschland darf fotografiert und gefilmt werden. Menschen sollten nicht aufgenommen werden; Feiern und innerhalb von Gebäuden geht's nicht (das sollte auch der normale Anstand schon verbieten). Aber Grabsteine etc. sind kein Problem.

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imager761  20.03.2018, 18:00
@kimjo222
Diese Antowrt ist leider ist wesentlichen Punkten falsch

Nein, sie ist entgegen dieser Polemik sehr differentiert und in allen Punkten geltendes Recht.

"Allgemeines Fotografierverbot" und solchen Unfug gibt es auf Friedhöfen nicht.

Das habe ich nie behauptet, aber das Friedhofsatzungen dem entgegenstehen. Selbst deine Quelle bestreitet deine Behauptung als Unfug: "Foto- und Filmproduktionen auf dem Friedhof, der dann quasi als Filmkulisse dient, stellen eine Sondernutzung des Friedhofs dar, da sie mit dem Gemeingebrauch, nämlich der Gewährleistung von Bestattungen und Zurverfügungstellung eines Ortes der Trauer, nichts gemein haben. Die oftmals in Friedhofssatzungen geregelten Verbote beziehen sich jedenfalls auf diese Nutzungsart und sind zweifelsfrei zulässig."

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Also in den meisten bisherigen Antworten steckt ein Stückchen Wahrheit. Sicherlich ist es Sache des Hausherrn (in der Regel die Friedhofsverwaltung und zu 99 Prozent in öffentlicher Hand, da fast überall städtisch!!!) diese Regeln in der Friedhofsordnung zu hinterlegen. Wie so oft ist es auch hier eine Sache des Fingerspitzengefühls in heiklen Bereichen wie auf einem Friedhiof zu fotografieren. Doch gibt es - besonders in alten Friedhöfen - wunderschöne Motive zu finden, die man sich vor die Linse nehmen kann. Also: ein bisschen rücksichtsvoll und defensiv auftreten und kein Mensch wird sich gestört fühlen. Ich würde eh nur da arbeiten, wo sich gerade niemand aufhält, dann juckt's keinen. Im übrigen ist Fotografieren - rein rechtlich betrachtet - im öffentlichen Raum fast immer beschränkt oder verboten, wenn man die Ergebnisse nicht kommerziell verbreitet muss man sich sanft darüber hinweg setzen. Wo kein Kläger, da kein Richter!

Alles nur die Geister nicht.