Darf ich ein Fahrzeug von außen fotografieren?
Darf ich einen Fahrzeugführer und sein auto Fotografieren ???
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du darfst nicht geziehlt Einzelpersonen ungefragt fotografieren.
Und wenn du die Bilder veröffentlichen willst, dürfen Kennzeichen und Gesicht der Person nicht zu sehen sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Uneternal/1493722037324_nmmslarge__195_152_1751_1751_a05778b730af49eb9092f463b9e46cbc.jpg?v=1493722037000)
Nö, das regelt nur die Veröffentlichung eines Bilds, nicht das Anfertigen.
Recht am eigenen Bild (Deutschland) – Wikipedia
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn Copy-Paste, dann bitte den kompletten Artikel lesen:
Das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, ist nicht von § 22 KunstUrhG, der nur von Verbreitung und öffentlicher Zurschaustellung spricht, erfasst. Damit war es ursprünglich nicht verboten. Nach heutiger Rechtslage aber ist das bloße Erstellen eines Fotos auch ohne Veröffentlichungsabsicht – da es nicht unter § 22 KunstUrhG fällt – am allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu messen. [34] Dabei ist eine Gesamtabwägung nötig, [35] bei der auch die Ausnahmen von § 23 KunstUrhG zu berücksichtigen sind. Der Bundesgerichtshof formuliert es so: „Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbes. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.“ [36] Es gibt mehrere Urteile, die das Erstellen von Fotos ohne Veröffentlichungsabsicht untersagen. [37] Wird ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht festgestellt, kommen die üblichen zivilrechtlichen Ansprüche in Betracht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Je nachdem, warum du das machen möchtest, darfst du das ohne Einwilligung des Besitzers/des Fahrers.
Ansonsten kann es dir der Besitzer/Fahrer erlauben. Dann darfst du es auf jeden Fall.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Uneternal/1493722037324_nmmslarge__195_152_1751_1751_a05778b730af49eb9092f463b9e46cbc.jpg?v=1493722037000)
Das Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit ist kein Problem und kann, anders als viele denken, auch ohne die Zustimmung der Person erfolgen.
Probleme gibts beim Veröffentlichen der Fotos. Da sollte dann die Person und auch das Kennzeichen nicht zu erkennen sein, sonst kann dir eine Geldstrafe wegen des Rechts am eigenen Bild drohen. Für Gegenstände wie das Auto selbst gibts kein Recht am Bild.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Prosber/1509083721171_nmmslarge__0_323_704_704_db87491ffbb1164b189b972e9b8b5636.png?v=1509083721000)
Würde ich eher vorher abklären. Vielleicht möchter der Fahrer nicht, dass er zu erkennen ist
Ups..... Die FahrerIN natürlich auch😁
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Encyclopedia/1622804910850_nmmslarge__214_238_571_571_a11394a6d15ec9118fafced933707234.jpg?v=1622804911000)
Du darfst fremde Menschen nicht ohne deren Zustimmung fotofrafieren.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Uneternal/1493722037324_nmmslarge__195_152_1751_1751_a05778b730af49eb9092f463b9e46cbc.jpg?v=1493722037000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Turbomann/1444748744_nmmslarge.jpg?v=1444748744000)
Du bist doch Experte für solche Dinge, dann weißt du auch, wenn man jemand fotografieren darf und wann nicht.
Möchtest du ungefragt in deinem - vielleicht tollen Sportwagen - fotografiert werden und dann weißt du nicht, wo diee Fotos landen?
Zudem kann jeder Fragesteller, solche Dinge im Inetrnet nachlesen, was Personen zu fotografieren betrifft.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Uneternal/1493722037324_nmmslarge__195_152_1751_1751_a05778b730af49eb9092f463b9e46cbc.jpg?v=1493722037000)
Es ist nicht die Frage was du "möchtest". Du bist in der Öffentlichkeit und da können dich Leute ungefragt fotografieren. Unter Umständen das Foto sogar veröffentlichen, wenn du nur Beiwerk bist (siehe Panoramafreiheit). Solange das Foto aber nicht veröffentlich wird, ist das fotografieren keine Straftat. Genauso wie ein Messer kaufen noch keine Straftat ist jemanden umzubringen oder zu verletzen.
Welches Gesetz besagt das?