Hallo ,
mit dieser Frage will ich mich über den rechtlichen Stand zu meiner Klassenarbeit erkundigen im Fach Latein.
Ich habe vor 4-5 Wochen meine zweite Latein Klassenarbeit geschrieben. Ihr müsst wissen , dass ich nicht der leistungsstärkste Schüler in diesem Fach bin. Vor dieser Arbeit wurde der Lehrer vor der ganzen Klasse gefragt ob es erlaubt sei den Text vor der Klassenarbeit auswendig zu lernen , wenn wir ihn finden. Auf diese Frage hat er mit ja geantwortet und gesagt , dass er uns dann Glückwunsch sagt , diese Leistung schätzt und eine 1 gibt.
Er hat uns eine Liste von Vokabeln gegeben , die rankommen und Grammatik. Ich habe mich rasch auf die Suche nach dem Text gemacht , sobald ich zuhause angekommen bin. Im Endeffekt habe ich ihn gefunden und die Übersetzung abgeschrieben. Diese habe ich dann auswendig gelernt und in der Klassenarbeit wiedergegeben. Hierbei ist zu beachten , dass er eine selbst verkürzte Variante des Textes genommen hat , womit dass nicht 1zu1 mit der Übersetzung aus dem Internet übereinstimmt. Somit kann er mir ja auch nicht nachweisen , dass ich dies nicht selbst übersetzt habe. Wenn er eine andere Version des Textes macht , kann er doch nicht mit dem Argument kommen , dass ich sie aus dem Internet abgeschrieben habe. Zudem hat er ja sogar erlaubt.
Nun hat meine Freundin bei ihm die gleiche Latein Arbeit nachgeschrieben und ihr wurde zum schluß von Lehrer gesagt , dass er einer Person das Plagiat nachweisen kann und eine 6 gibt. Zudem hätte er angeblich eine Quelle gefunden wo die gleiche Übersetzung zu finden ist. Sein wichtigstes Argument war , dass man so einen Text ja nicht auswendig lernen könnte und es somit Betrug war und ich es mitten in der Arbeit vom Handy abgeschrieben hätte.
Er hat ihr auch gesagt , dass sie es mir nicht sagen soll , weil er mir sonst eine eins geben müsste und sie ja nicht will , dass Leute eine unverdiente Note bekommen.
Rein logisch kann er mir ja nichts nachweisen und er hat es ja auch erlaubt.
wie seht ihr das ?
ich bedanke mich im Voraus.