Darf man als Vertretungslehrer arbeiten wenn man im 2. Staatsexamen im Lehramt durchgefallen ist?

4 Antworten

In NRW ist das laut Einstellungserlass nicht möglich. Die Infos findest du immer im Einstellungserlass,darauf wird die BR sich wohl bezogen haben.

Wenn es ein anderes BL ist, dort nachschauen. Aber die Anwältin ist im Unrecht, zumindestens für NRW.


Gugu77  11.04.2019, 23:00

3.3. aktueller Einstellungserlass NRW:

Nicht zugelassen zum Einstellungsverfahren werden Bewerberin-nen und Bewerber, a)die eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben oder

b )die eine Erste Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education abgelegt oder anerkannt bekommen haben und eine (Zweite) Staatsprüfung nicht mehr ablegen können

https://www.schulministerium.nrw.de/BP/OliverTexte/JaehrlicherEinstellungserlass.pdf?ver=1.1

Gilet auch für befristete Arbeitsverhältnisse: https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/angebote

Also: Nein, wenn ein Anwalt dir da einen Weg aufzeugt, dabn frage ihn nach den gesetzlichen Grundlage, aber eignetlich bist du raus.

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ginko82 
Beitragsersteller
 12.04.2019, 11:26
@Gugu77

ja genau , das ist richtig.Aus dem Grund frage ich ja, weil mich das auch etwas skeptisch gemacht hat. vielen dank

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Gugu77  12.04.2019, 13:02
@ginko82

Ja, so leid es mir leid tut für dich- ich glaube, da kann man nchts machen. Die Sunnhaftigkeit auch im Vergleich zu Nichtqualifizoerten auf vertretungsstellen mal dhain gestellt. Gegen die Erlasse mommst du nicht an.

Aber versuche dich bei Privatschulen zu bewerben. Ich habe gehört, dass dort Lehrkräfte abwandern hin zu öffentlichen Schulen (Lehrermanngel und Aussicht auf verbeamtung)- wäre ja schade, die zwei Jahre weggeschmissen zu haben. LG

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Der Bedarf ist ja zZ riesig und es werden sehr viele Quereinsteiger und DirektEinsteiger eingestellt um den Bedarf zu decken (Die Bezeichnung ist ja nach Bundesland uneinheitlich).

Ich behaupte mal, jeder MIT Referendariat ist dafür besser geeignet, als jemand ohne jede Erfahrung! Selbst wenn man durchgefallen ist! (Außer es hat etwas mit dem Verhalten zu tun!)

Allerdings könnte es eben befristet sein, man wird nicht verbeamtet, ggf. nicht dort und so eingesetzt, wie ein regulärer Assessor.

Vermutlich sind auch die BewerbungsWege anders...ODER in eurem BL gibt es tatsächlich keinen LehrerMangel...dann könntest Du es wo anders versuchen!

Außerdem hat man wie bei jeder offiziellen Prüfung das Recht auf eine Wiederholung! Oder hattest Du die schon?


Gugu77  11.04.2019, 23:08

Geht nicht, sehe meine Antwort...Selbst bei Euch in NDS wird nach nicht bestandenem 2. Staatsexamen oder Nichtzulassung aus Qualitätsgründen auch nicht mehr eingestelt, auch nicht befristet: https://www.eis-online.niedersachsen.de/Dokumente/Merkblatt.pdf

Trotz Lehrermangel... Hat ja irgendwie schon einen Sinn, auch wenn klar ist, das Fachleiter etc einen schon in die Mangel nehmen können und die Nichteignung nicht immer selbst verschuldet ist.

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Spikeman197  11.04.2019, 23:14
@Gugu77

hmm, OK, thx, hab ich nicht gewusst und hätte ich auch nicht gedacht!

Ich würde sogar bei meiner Meinung bleiben: Jemanden ohne ZusatzAusbildung direkt auf Kids los zulassen, oder auch nach einem 6 Wochen CrashKurs ist quasi unverantwortlich! Da ist jeder, der 1,5-2 Jahre Referendariat hinter sich hat, besser geeignet, selbst wenn man ihn nicht verbeamten will, weil er so schlecht ist und er deshalb durchs 2. Staatsexamen fällt! (kann ja verschiedene Gründe haben)

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Gugu77  11.04.2019, 23:17
@Spikeman197

Sehe ich auch so- ist aber Staatsdienst und wir sind hier in D. (Bürokratie,-). Ich weiß das aus erster Hand , da eine Freundin das Ref in NRW nicht bestanden hat und sich eben in NDS für gar nichts bewerben darf- daher hatte ich das direkt parat.

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ginko82 
Beitragsersteller
 11.04.2019, 19:04

ja ich wurde 2 x nicht zugelassen in NRW.

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zeig das Schreiben deiner Anwältin und dann soll sie dir mal zeigen nach welchen Gesetzen etc du weiterarbeiten darfst . Dem Schreiben der Bezirksregierung sind sicherlich Gesetze und § angefügt


ginko82 
Beitragsersteller
 11.04.2019, 19:05

ich hab kein schreiben von ihr erhalten. Sie ist eine Anwältin von der gewerkschaft und meinte ich soll nicht traurig sein, weil ich zumindest normal weiterarbeiten kann, was zuvor nicht möglich war. Sie meinte es hätten einige dagegen geklagt und es wäre nun möglich. Schriftlich hab ich nichts von ihr

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Leisewolke  11.04.2019, 19:13
@ginko82

wenn du kein Schreiben bekommen hast woher weisst du denn das die Bezirksregierung so entschieden hat?

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ginko82 
Beitragsersteller
 11.04.2019, 20:29
@Leisewolke

von der Bezirksregierung hab ich das Schreiben, dass ich es nicht als Lehrer mehr arbeiten darf. Die Anwältin von der Gewerkschaft meinte zuvor dass ich weiterhin als Vertretungslehrkraft arbeiten darf

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Gugu77  11.04.2019, 23:03
@ginko82

Die von der gewerkscgaft erzählen auch viel wenn der Tag alng ist, du müsstest schon zum Anwalt für Fachverwaltunsrecht- das zahlen die auch, wenn du einklagen willst. aber eigentlich hast du kaum Chencen. was soll das auch bringen, dann bist du immer befristet- such dir leiber eine stelle an einer Privatschule mit deinem 1. Staasexamen, die dich nehmen darf.

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Eine staatliche Schule darf dich sicher nicht einstellen.

Mehr Glück könntest du eventuell bei einer Privatschule haben, falls es dort einen Bedarf gibt.