Darf man als Erwachsener Kinder schlagen (Notwehr)?
https://www.instagram.com/reel/CrrfwY6vnk-/?igshid=MzRlODBiNWFlZA==
Habe dieses Video gesehen und ich frage mich ob man die Kinder schlagen darf.
In diesem Fall haben die Kinder ja niemanden getroffen, aber sie haben es immerhin versucht.
5 Antworten
Klar warum nicht.
Schlagen wäre in dem Fall wohl übertrieben. Das sind ja noch sehr kleine Kinder. Mit dem ausgestreckten Arm auf Abstand halten reicht da. Dann wird den Kleinen ganz schnell langweilig.
Erstens sieht man da kein Messer und zweitens haben englische Gesetze in Deutschland keine Relevanz.
wenn 1 kind ein messer zücken würde könnte man es ihm aus der Hand schlagen und es fixieren bis die Polizei kommt. In jedem Fall ist das Kind unterlegen.
Zusammenschlagen impliziert zig treffer, und das geht über notwehr hinaus
Käme auf den Einzelfall an . Wenn rein theoretisch ein Kind mit einem Messer auf dich losgeht und du dem Kind eine scheuerst , dann denke ich mal dass man es als Notwehr werten kann weil Messer = Lebensgefahr , kann jederzeit auch nach hinten losgehen. Wenn das Kind (kommt aufs Alter an) dich schlagen will , dann wird das denke ich nicht als Notwehr gewertet , weil du als Erwachsener die Möglichkeit hast die Schläge abzuwehren und das Kind festzuhalten bis es sich beruhigt .
man darf sich so weit wehren wie nötig, in dem fall abwehren oder wenn es härte wird eben nehmen und weg schupsen. Würden alle gleichzeitig angreifen könnte man sie wenn es nicht mehr anders gehen auch härter treffen um einen neuen Angriff zu vermeiden.
In dem Fall wie dort wegschuppsen... das reicht ja aus. Prinzipiell: immer das mildeste mittel
Aufgrund des Rechtsbewährungsgedanken wird das Notwehrrecht innerhalb einer sozial-ethischen Einschränkung hinsichtlich des Handelns eines Schuldlosen, durch eine 3-Stufen- Theorie eingeschränkt.
1. Ausweichen
2. Schutzwehr
3. Trutzwehr
Aber wenn die ein Messer zücken würden dürfte man die zusammenschlagen oder?
In manchen Städten von England ist sowas ja mal garnicht so unwahrscheinlich