Darf man als Deutscher in den USA den Hitlergruß zeigen?

3 Antworten

Dürfen ist so eine Sache. Es ist nicht ausdrücklich verboten wie in anderen Staaten:

https://en.m.wikipedia.org/wiki/Bans_on_Nazi_symbols

Wie gut es ankommt ist die zweite Frage, mit den US Behörden und US Bürger solltest du dich als Tourist niemals anlegen.

Man verhält sich als Gast so unauffällig wie möglich und sieht von Provokationen ab.
Das gebietet der Anstand. Auch das Ansehen Deutschlands kann durch solch provokantes Verhalten in Verruf kommen. Muss also nicht sein.

@ azzzlagggz

Nein, dass sollten Sie besser sein lassen. Das kann zu echtem Ärger führen.


andrea77482  11.08.2024, 19:13

Weiterhin erwarte ich von den Behörden und von der Polizei auf Mallorca dass solchen NAZI-Umtrieben - nichts anderes ist dass - sofort ein Riegel vorgeschoben und diese NAZIS von den Inseln verbannt werden. Hier wurde eine Grenze zum Rechtsextremismus überschritten. Solche Sprüche müssen sich Urlauber wohl hoffentlich nicht bieten lassen oder??

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andrea77482  11.08.2024, 19:07

Von daher erwarte ich eigentlich von den Behörden in Mallorca, dass gegen solche Umtriebe vorgegangen wird und die Täter ermittelt und abgeurteilt werden.

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andrea77482  11.08.2024, 19:05

Von daher würde ich bei der Polizei in Mallorca und auch bei der Staatsanwaltschaft in Deutschland Strafanzeige erstatten gegen die Urheber dieser Sprüche.

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andrea77482  11.08.2024, 19:04

Denn in Deutschland wären diese Sprüche als Volksverhetzung strafbar (StGB § 130).

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der

a)zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,

b)zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder

c)die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder

2.einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

(6) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 bis 5 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).

(7) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 6, ist der Versuch strafbar.

(8) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 6 und 7, sowie in den Fällen der Absätze 3 bis 5 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.

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andrea77482  11.08.2024, 19:02

Außerdem habe ich in dem Zusammenhang heute auf n-tv was spitzebekommen was in Mallorca passiert ist und bei dem ich sage das geht überhaupt nicht:

Protest gegen Massentourismus Demonstranten besetzen Strand am Ballermann

11.08.2024, 16:31 Uhr

https://www.n-tv.de/panorama/Mallorca-Protest-gegen-Massentourismus-am-Ballermann-article25150876.html

Der Tourismus in Spanien boomt. Doch wegen der vielen Urlauber klagen Einheimische über hohe Lebenshaltungskosten und steigende Mieten. Aus Protest kapern auf Mallorca Demonstranten den bei Deutschen beliebten Ballermann.

Auf Mallorca haben erneut Einheimische gegen den Massentourismus demonstriert. Rund hundert Menschen hätten den Strand des vor allem bei Deutschen beliebten Ballermanns symbolisch besetzt. "Es geht darum, dass wir darauf aufmerksam machen, dass Mallorca mittlerweile einfach zu voll ist", sagte Demonstrantin Reyes dem "Mallorca Magazin". Ihr Kollege Eric fügte hinzu: "Wir müssen dem Massentourismus auf der Insel endlich ein Limit setzen." Die Demonstranten versammelten sich zunächst am Strand und rannten dann ins Meer, wo sie ein Banner ausrollten, auf dem "Besetzen wir unsere Strände" stand.

Urlauber Marco aus Berlin nahm die Aktion gelassen. Er habe Verständnis dafür, auch wenn ihn ein "Tourist-go-home"-Schild irritiert habe, zitierte ihn die "Mallorca Zeitung". "Ich habe niemandem etwas getan. Ich komme gerne nach Mallorca, und die Mallorquiner können auch gerne zu uns nach Deutschland kommen", sagt er. Ein anderer deutscher Urlauber drehte seine Musik auf - deutsche Schlager. "Ein bisschen Gegendemonstration", sagte er.

"Eine winzige Minderheit, die sehr laut schreit"

Es ist in diesem Jahr schon die dritte derartige Aktion auf der liebsten Urlaubsinsel vieler Deutscher: Mehrere Zehntausend Menschen hatten sich im Mai und Juni an zwei friedlichen Demonstrationen in Palma gegen die Auswüchse des Tourismus beteiligt. Auch in anderen Touristenzentren Spaniens kam es zu Protestaktionen. Die Kritiker beklagen vor allem die hohen Lebenshaltungskosten und den Mangel an bezahlbarem Wohnraum infolge des Massenansturms von Urlaubern.

Die Demonstrationen verliefen bisher alle friedlich. Schlimmstenfalls und eher aus Jux bespritzten Demonstranten in Barcelona Touristen oder Einheimische, die sie für solche hielten, mit Wasserpistolen. Auf Mallorca unterstützten einige Urlauber sogar die Demonstranten und solidarisierten sich mit ihnen.

Nun aber sind im Urlaubsparadies Sprüche an Wänden aufgetaucht, die nur schwer zu verdauen sind. "Kill A Tourist" lautet einer in Manacor, ein anderer an mehreren Orten in Palma auf Deutsch "Tourismus macht frei", offenbar eine Anspielung auf den zynischen Spruch der Nazis "Arbeit macht frei" über Eingangstoren von Konzentrationslagern, wie die "Mallorca Zeitung" berichtete. Tourismusverbände der Insel wiegeln leicht nervös ab. "Es ist eine winzige Minderheit, die sehr laut schreit", zitierte die Zeitung eine Sprecherin der Hoteliersvereinigung FEHM.

Gegner des Massentourismus sind zwar nicht für solche Graffitis, begrüßen aber deren Effekt, die Verunsicherung der Touristen. "Das ist ja genau das, was wir erreichen wollen", sagte Pere Joan Femenia, einer der Sprecher der Bewegung "Weniger Tourismus, mehr Leben" der Zeitung. "Es ist schon klar, dass das manchen weniger gefällt, aber wenn wir etwas erreichen wollen, müssen wir offenbar deutlichere Worte finden", fügte Femenia hinzu.

Geld bei den Urlaubern sitzt nicht mehr so locker

Der Komiker Tom Gerhardt sagte dem "Spiegel": "Stellen wir uns mal vor, die Bürger des Touristen-Hotspots Rothenburg ob der Tauber gingen gegen Amerikaner oder Japaner auf die Straße. Das wäre ein Fall für Innenministerin Faeser, und es gäbe eine Gegendemo für mehr Vielfalt." Gerhardt hat mit dem Kinofilm "Ballermann 6" bis heute das Image der Insel geprägt.

Neben den Protesten bereitet der Tourismusbranche auf Mallorca noch eine andere Entwicklung Sorgen. Zwar kamen bis Ende Juni noch einmal rund 500.000 mehr Besucher auf die Balearen, deren Hauptinsel Mallorca ist, als im Vergleichszeitraum des Rekordjahres 2023. Aber das Geld sitzt nicht mehr so locker, schrieb das "Mallorca Magazin". Die Ersparnisse aus der Zeit der Corona-Pandemie seien im vergangenen Superjahr ausgegeben worden, höhere Flug- und Hotelpreise setzten der Urlaubskasse zu. Darunter leiden Taxis, Autovermieter, die Gastronomie, Geschäfte und Tourbetreiber, schrieb die Zeitung. Diese Branchen hätten von 15 bis 20 Prozent weniger Umsatz gesprochen.

Auf den Balearen leben knapp 1,2 Millionen Einheimische. Im vorigen Jahr wurden diese nach Zahlen der spanischen Statistikbehörde INE von 18 Millionen Urlaubern besucht, davon 4,6 Millionen aus Deutschland und 3,4 Millionen aus Großbritannien. Für Mallorca ist der Tourismus überlebenswichtig: Die Branche steht für 45 Prozent der Wirtschaftsleistung der Insel.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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Nein, das ist illegal in den USA.


azzzlagggz 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 16:24

Ich weiß dass es nicht illegal ist für US-Bürger. Aber was passiert, wenn ein Tourist das macht?

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odderanders  11.08.2024, 16:29
@azzzlagggz

Besonders in den USA, die eine große jüdische Bevölkerung hat, ist das Zeigen des Hitlergrußes eine direkte Provokation und eine schmerzhafte Erinnerung an den Holocaust.

Ausnahmen gibt es nicht.

Es gibt keine Ausnahmen von diesem Gesetz, egal ob man Deutscher ist oder nicht, und egal in welchem Zusammenhang der Hitlergruß gezeigt wird. Sogar in künstlerischen oder historischen Kontexten kann das Zeigen des Hitlergrußes strafrechtliche Konsequenzen haben.

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vanOoijen  11.08.2024, 16:35
@azzzlagggz

Bis auf Ausländerrecht gelten für Dich die Gesetze wie im Urlaubsland.

Das ist zumindest meine Rechtsauffassung. Ich weiß aber auch, dass es eine Diskussion darüber gibt ob man nicht doch das deutsche Strafrecht wie einen Rucksack auf den Rücken geschnallt hat.

Es gab schon Fälle wo Strafverfahren gegen deutsche Kiffer eröffnet wurden, weil eine Lehrerin die zufällig im Coffeeshop in Amsterdam gesehen, fotografiert und dann in Deutschland angezeigt hat. Ebenso gegen Sextouristen in Thailand.

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azzzlagggz 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 19:01
@vanOoijen

Ach, deshalb richten sich die ganzen Afghanen, Syrer usw nicht nach deutschem Gesetz. Die gehen nach dem Gesetz ihrer Heimat.

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