Darf man als deutscher Bürger zwei Pässe besitzen?
Hallo!
Ich wurde in Deutschland geboren und habe schon immer meinen deutschen Personalausweis. Jedoch steht auf meiner Geburtsurkunde, dass meine Staatsangehörigkeit deutsch-chilenisch ist. Da ich nun nächstes Jahr auf unbestimmte Zeit nach Chile gehen will, möchte ich wissen, ob ich denn dann beim chilenischen Konsulat einfach meinen chilenischen Ausweis beantragen könnte? Angerufen habe ich, die haben mir gesagt, das geht. Habe aber vergessen zu fragen, ob ich denn dann beide Pässe behalten und mit beiden Pässen aktiv sein kann?
Danke für eure Antworten!
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hallo,
schaue dir diese Seite mal an, danach sollte für dich der Fall klar sein. Entscheidend ist auch ob eine Elternteil deutsch ist.
Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung durch das AbstammungsprinzipWenn ein Kind mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip sowohl die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils, als auch die deutsche Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils übernimmt, besitzt es mehrere Staatsangehörigkeiten. Dies nennt sich “Mehrstaatigkeit” bzw. “doppelte Staatsbürgerschaft”.
Kinder, die auf dem beschriebenen Weg die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen, müssen sich nach Erreichen der Volljährigkeitnicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das heißt, das Optionsmodell, welches nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine der Staatsangehörigkeiten verlangt, gilt nicht für diese Kinder. Somit können sie ihre doppelte Staatsangehörigkeit behalten und besitzen die Rechte und Pflichten der Staaten, denen sie angehören.
Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung durch das GeburtsortsprinzipWenn ein Kind durch das Geburtsortsprinzip die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat und gemäß des Abstammungsprinzips auch eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, gilt das Optionsmodell. Das bedeutet, das Kind muss sich nach dem mit Erreichen des 18. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahrs für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden. Die bis dahin behaltene doppelte Staatsbürgerschaft geht mit dieser Entscheidung verloren.
Hat das Kind sich bis zum 23. Lebensjahr noch nicht für eine Staatsangehörigkeit entschieden, oder erklärt es, dass es die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte, so verliert es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Möchte es hingegen die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, ist es verpflichtet, die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachzuweisen.
Es gibt eine Ausnahmeregelung, durch die die doppelte Staatsbürgerschaft behalten werden kann: Wenn die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder unzumutbar ist, muss spätestens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden. In diesem Fall kann Mehrstaatigkeit hingenommen werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Optionsmodell.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/7_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Ja. Du kannst zwei Pässe haben, sogar noch mehr, wenn du noch mehr Staatsangehörigkeiten hättest. Du kannst auch alle Pässe benutzen.
Wenn du über die deutsche Grenze nach oder von Deutschland reist, musst du dich bei der Kontrolle mit dem deutschen Pass ausweisen. Ist aber eher eine theoretische Vorschrift, denn um das zu beanstanden, müsste der kontrollierende Beamte wissen, dass du Doppelstaatler bist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ob ich denn dann beide Pässe behalten und mit beiden Pässen aktiv sein kann?
da hier vermutlich keiner weiss, ob es ein abkommen zwischen den beiden ländern über doppelte staatsangehörigkeit gibt, solltest du dort oder bei den deutschen behörden nachfragen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ifm001/1504875140190_nmmslarge__81_0_356_356_919083268068c1036ce5803f4c2c34b5.jpg?v=1504875140000)
Wenn Du die doppelte Staatsbürgerschaft hast, darfst Du auch beide Pässe haben. Die Frage ist ob Du laut den Gesetzen beider Länder beide Staatsbürgerschaften (noch) zurecht hast.
In Deutschland muss man sich z. B. mit 21 Jahren zwischen einer der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden, wenn eine davon nach dem Geburtsort-Prinzip vergeben wurde.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ja, das darfst du, weil du die doppelte staatsbürgerschaft von geburt hast.
Genau, ein Elternteil ist chilenisch, der andere deutsch. Dann hat sich das ja geklärt, danke!