Darf man in so einem Fall ein Vogelnest entfernen?
Wir ihr bereits wisst arbeite ich in einem Supermarkt. Vor kurzem hatten wir draußen auf dem Parkplatz ein Vogelnest. Natürlich ausgerechnet über den Einkaufswägen. Logischerweise sahen sie nach kurzer Zeit richtig übel aus. Richtig voll geschissen. Es gab logischerweise Beschwerden. Sie waren selbstverständlich gerechtfertigt. Es geht natürlich auch um Hygiene.
Wir haben natürlich alle sauber gemacht und desinfiziert. Mein Chef hat gesagt man soll das Nest weg machen. Spätestens nach einer halben Stunde wäre es wieder so. Habe gefragt ob man das machen darf. Er hat gesagt es wäre ihm egal. Ich hätte natürlich genauso gehandelt. Bei Lebensmitteln ist ja Hygiene das A und O. Wir haben es also entfernt.
Darf man also ein Vogelnest in so einem Fall entfernen. Es gab auch Kunden die sich deshalb aufgeregt haben.
3 Antworten
Ihr hättet auch 2 Wagen drunter quer u ein Schild aufstellen können
WIR LIEBEN AUCH VÖGEL!
Das wäre ToppWerbung gewesen durch Mundpropaganda.
Und die Wagenreihen abseits plazieren können.
Ich schließe mich Kanimose an. Man hätte den Bereich unter dem Nest absperren und die Wagen vorübergehend anders platzieren können. Hinweisschild dazu und fertig ist das kostenlose und werbewirksame Engagement für den Artenschutz.
Nistplätze in Carports, Wagenunterständen, unter einer Pergola u.ä. werden in der Regel von Hausrotschwänzen, Amseln oder Rotkehlchen genutzt, denen der Schutz vor Regen und vor menschenscheuen Raubvögeln wichtiger ist als Tarnung vor menschlichen Blicken. Sie alle sind zwar nicht akut bedroht, aber sie haben es durch Nistplatzmangel und Futtermangel auch nicht leicht. Und alle 3 Arten sind Insektenfresser, die auch lästige krabbelnde und fliegende Tierchen in großer Zahl fressen. Ihre Nester sind in jedem Fall erhaltenswert.
Welche Vogelarten ist es denn? Solange noch keine Jungvögel geschlüpft sind, könnte man das Nest noch entfernen. Aber danach nicht mehr.