Darf ich von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden?

9 Antworten

Ja, eine solche Maßnahme ist legitim. So schnell wird sowas jedoch meist nicht gemacht.

Gab es vorher schon Vorfälle? Bist du vorher schonmal negativ aufgefallen? Wie schlimm war der Vorfall?

Wenn du vorher nochnie negativ aufgefallen bist und du dich aufrichtig für die Sache entschuldigt hättest, hätte man von dieser Maßnahme womöglich abgesehen.

Wenn die Bedrohung dagegen schwerwiegenderer gewesen sein sollte, oder du vorher schonmal negativ aufgefallen sein solltest, ist diese Maßnahme durchaus nachvollziehbar.

Und ja, man kann verlangen dass du für die Zeit in eine andere Klasse gehst.

Hi,

ja, du darfst von schulischen Fahrten ausgeschlossen werden. Mir persönlich geht es nicht so, aber ein Junge aus meiner Stufe wurde von allen schulischen Fahrten ausgeschlossen und darf jetzt nicht mit auf Abschlussfahrt, er darf keine Ausflüge mehr mitmachen, usw.

Ich kenne es nur so, dass du dann in der Zeit in eine andere Klasse gehen musst. Gehe am Montagmorgen ins Sekretariat, schildere die Situation und warte ab was man dir sagt. Vermutlich wirst du einen Klassenraum genannt bekommen, zu dem du dann gehen musst. Die entsprechenden Materialien für die Aufgaben solltest du natürlich dabei haben. Du beteiligst dich dann nicht am Unterricht der jeweiligen Klasse, sondern machst deine eigenen Aufgaben. Alle Stunden, die du fehlst, gelten als normale Fehlstunden.

Die teilnehmenden Personen an der Konferenz haben hiermit genau das erreicht, was sie erreichen wollten. Du bist traurig, dass du nicht mit auf Klassenfahrt fahren darfst und machst dir jetzt hoffentlich Gedanken über dein Verhalten ;) Bist du nur von dieser schulischen Fahrt ausgeschlossen, oder von allen Bevorstehenden auch?

Lg Lfy


Mona444 
Beitragsersteller
 28.05.2016, 17:11

Nur von dieser Fahrt!

0

Ja, du musst trotzdem zur Schule und wirst wahrscheinlich in eine andere Klasse gesetzt werden

Ja, wegen sowas kannst du ausgeschlossen werden und du musst für die Zeit in eine Parellklasse bzw. halt deine Aufgaben bekommen. Strafe muss sein

Du mußt zwsr offizell zur Schule gehen, aber ich würde mich krankschreiben lassen und mich nach einer anderen Schule umsehen. Wenn du mkt dem Beschluß der Klassenkonferenz nicht einverstanden bist sollten deine Eßtern diesen Beschluß bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anfechten und mit einer Klage drohen.