Darf ich Schule schwänzen wenn ich nicht mehr Schulpflichtig bin?

4 Antworten

In diesem Alter solltest Du eigentlich endlich verstanden haben, dass Du für Dich selbst zur Schule gehst. Wenn der Eindruck entsteht, dass Du keinen Bock hast, schmeißt man Dich raus, und das war es dann mit dem Abschluss. Das wird sich dann negativ auf Deinen weiteren Berufsweg auswirken. Im Job schwänzt man übrigens ganz selten und schon ist man raus.

Ja den deine Schulpflicht endet erst mit 18 und Dan mit 21 Jahren die mit ^18 gilt meistens und da hat man dan noch keine Ausbildung! Die mit 21 bezieht sich auf die Ausbildung den da muss man Dan auch zur Berufsschule!

Mache lieber die 10te klasse noch das ist besser als 1 jahr sinnlos in einer Berufsschule deine zeit absitzen zu müssen!

Deine Eltern werden sich kaum Freuen wen ständig die Polizei vor der Tür steht oder sie bis zu 5000€ strafe bezahlen müssen!

Auch wärst du Super Supe Dämlich wen du jetzt Schwänzt das steht in deinem Zeugnis mit dem du dich immer wider bewerben musst! Das Sieht kein Arbeitgeber gerne wen da viele Fehlzeiten unentschuldigt Stehen den der geht davon aus du schwänzt Dan auch die Berufsschule oder in der Ausbildung! Denken mal selber darüber nach !

Die Schulpflicht endet mit dem Schuljahr, in dem du 18 wirst. Das gilt auch, wenn du bis zu diesem Alter ohne Ausbildung arbeitest. Mit Ausbildung besteht Berufsschulpflich für die Zeit der Ausbildung, unabhängig vom Alter.

Solltest du dich mit einem Zeugnis bewerben müssen ist es sicher nicht hilfreich, wenn du die Schule abbrichst.

Nachdem du dich entschlossen hast, auch nach der gesetzlich vorgeschriebenen mindesten Verbleibzeit die Schule weiterhin zu Besuchen, unterliegst du nach wie vor der Schulpflicht. Entscheidest du dich für den Schulabbruch ist dies selbstverständlich hinfällig.