darf ich Rotes und Blaues licht am Fahrrad haben?

4 Antworten

Nein darfst du nicht, die STVO ist da eindeutig was du an deinem Rad anbringen darfst und was nicht.

An jedem Fahrrad sind zwei Leuchten vorgeschrieben: Ein weißer Scheinwerfer, der nach vorne gerichtet ist (§ 67 Abs. 3 StVZO) und mindestens eine Beleuchtungsstärke von 10 Lux hat (TA 23 der StVZO) sowie eine Schlussleuchte mit rotem Licht (§ 67 Abs. 4 StVZO).04.06.2022

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html

Woher ich das weiß:Hobby – Fahrrad fahren und Instandhaltung ist mein Hobby

Nein, darfst du nicht.

Weisser Scheinwerfer vorne, rotes Rücklicht. Mehr ist nicht erlaubt.

Ich würde sagen nein. Blaulicht gehört offiziell zu Polizei und Rettungsdiensten wie Feuerwehr und Krankenwagen.

Ich wüsste nicht, was dagegen spricht


Schimeck  15.08.2022, 21:32

Die StVZO!

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