Darf ich pfefferspray einsetzen im bereich sicherheitsdienst
ich arbeite im bereich sicherheisdienst stadt streife und tür und da wollte ich mal fragen wann ich es einsetzen darf
12 Antworten
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Nur im Rahmen der Notwehr als allerletztes Mittel. Ausserdem muss das Spray explizit als "Tierabwehrspray" deklariert sein.
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äh, was ist denn das für ein Sicherheitsdienst, in dem du arbeitest, wenn du nicht mal in deinen Rechten und Pflichten unterrichtet wirst. Ich denke mal, du bist ja kein Polizist, somit hast du vermutlich kein generelles Recht, unmittelbaren Zwang auszuüben. Demnach darfst du Pfefferspray nur in Notwehr/Nothilfe verwenden.
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Doch natürlich darf man es in Notwehr machen. §32 StGb sagt, es ist "die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden" Auf gut Deutsch, wenn ich sonst keine Möglichkeit sehe, Notwehr oder Nothilfe zu leisten, kann ich auch zum Pfefferspray greifen. Und gegen meistens hat man es bei so etwas mit Leuten zu tun, die man nur mit so etwas abwehren kann.
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Nicht gegen Menschen! Gegen Tiere Schon!
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Paragraph 32 Stgb darfst du in einer Notsituation auch gegen einen Menschen sprühen
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Ich weiß es nicht, aber ist Pfefferspray nicht frei erhältlich. Ich habe so ein Zeug auch im Schrank. Wenn mich Jemand angreift, dachte ich, dass ich es verwenden darf.
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Ja darfst du, aber du darfst es nur mitführen wenn Tierabwehr drauf steht
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Nein, Pfefferspray darfst Du nicht einsetzen.
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Sicherheitsdienst gehört nicht zu den Personengruppen, denen es erlaubt ist. http://www.pfefferspray.net/pfeffer2.html
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Die Aussagen sind nur zum Teil richtig. Im Notwehrfall darf Pfefferspray - in Deutschland nur zur Tierabwehr zugelassen - auch gegen Menschen angewandt werden (Quelle http://www.abwehrspray.com). Diesen Fall wird aber gegebenenfalls ein Gericht prüfen müssen.
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Es gelten die Jedermanns-Rechte.
Mit gesetzlicher Erlaubnis der GEW0 darf ich alles
auch dann nicht.