Nein, das reicht nicht

Ein Christ muss das Wort Gottes täglich lesen, beten und predigen

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Jesiden beten die schwarze Schlange an, das hat mir ein jesidischer Arbeitskollege erzählt

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Hausverbot aufgrund der Hautfarbe rechtens?

Hallo, es geht um ein Vorfall, welcher sich am 29.08 im Galeria Kaufhof ereignet hat. Ein junger schwarzer Mann wurde gewaltsam aus dem Kaufhaus gebracht. Hier das Video dazu, welches derzeit viral geht: https://www.instagram.com/p/CEepzGbKsR9/

Es soll davor mehrere male ein Hausverbot von der Security ausgesprochen worden.(Ergänzung: Das Hausverbot wurde kurz vor Beginn der Aufnahme ausgesprochen, also ein paar Minuten davor, nicht schon mehrere Tage zuvor oder so) Ein Grund wurde nicht angeben. Bevor die Security kam soll eine Mitarbeiterin dem Mann gesagt haben, er solle die Musik ausmachen, welche eigentlich sein Klingelton war, was er der Dame dann auch gesagt habe und daraufhin soll sie gesagt haben: "Ihr Schwarzen seid doch alle dumm" dann meinte er, dass er sich dadurch diskriminiert fühlt und daraufhin sagte sie, dass er das Haus verlassen müsse und er fragte sie nach dem Grund.

Es wurde bis zum Ende kein Grund angegeben, sondern auf das Hausrecht berufen. Und gegen den Mann wurde anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet.

Soweit ich weiß muss in Geschäftsräumen, die allgemein zugänglich sind, immer ein Grund für das Hausverbot angegeben werden. Dazu finde ich, dass es nicht rechtens ist, da es diskriminierend erscheint und meiner Auffassung nach gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt verstößt. Und wenn das Hausverbot nicht rechtens ist dürfte der Tatbestand Hausfriedensbruch nicht gegeben sein.

Was ist eure Auffassung dazu?

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Er kann eine Anzeige machen wegen Rassendiskriminierung und eventuell Schmerzensgeld einfordern

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PtB Pfefferspray's benötigen einen kleinen Waffenschein zum Führen. PtB E- Schocker nicht. Taser sind verboten.Wenn kein PtB Zeichen drauf ist sind alle SRS verboten

Nur Tier- Abwehrspray ist zum Führen erlaubt, das muss auch draufstehen. Aber nicht erlaubt bei Menschenansammlungen, Veranstaltungen, Fussballstadien, Konzerte, in der Disco etc.

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Einen Pfefferspray gegen Tierabwehr mit dem PtB Zeichen darf jedermann in einer Notwehrsituation benutzen wenn es erforderlich und angebracht ist.Es fällt nicht unters Waffengesetz unter 2m Sprühweite..Und es muss Tierabwehrspray drauf stehen.

Die Pfeffersprays mit dem BKA Zeichen benötigen den kleinen Waffenschein. Beide Sprays ziehen keinen dauerhaften gesundheitlichen Schaden nach sich haben ja das Prüfzeichen PtB.Musst aber ein Berechtigungsschreiben mitführen.

Bei Veranstaltungen mit Menschenansammlung ( Disco, Bierzelt, Demos)allerdings nur erlaubt wenn eine Genehmigung vom Gewerbeamt vorliegt und natürlich auch vom Chef, sonst verboten.

Alle anderen Sprays sind sowieso verboten.

Wie gesagt nur das Tierabwehrspray 👍

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