Darf ich mit meiner ehemaligen Lehrerin schreiben?
Hallo, ich bin seit 2 Jahren aus der Schule raus und meine ehemalige Lehrerin hat heute Geburtstag. Ich würde ihr über WhatsApp gerne gratulieren. Darf ich das rechtlich gesehen?
6 Antworten
Selbstverständlich darfst du das. Sie ist ja nicht mehr deine Lehrerin. Ob sie das gut finden wird, ist eine andere Sache, aber rein rechtlich gesehen ist das völlig in Ordnung.
Viele Grüße
MrDog
Es gibt kein Gesetz, dass es dir verbieten würde, irgendjemandem zum Geburtstag zu gratulieren. Auch nicht bei Lehrern.
Natürlich. Da sie nicht mehr Deine Lehrerin ist, dürft ihr beiden alles machen, was ihr wollt.
Gratulieren hättest du ihr auch schon gedurft als sie noch deine Lehrerin war. Du hättest nur keine sexuelle Beziehung o. Ä. zur ihr aufbauen dürfen.
Ja und? Über Whatsapp, am Telefon oder persönlich.. ist doch egal.
Also zum Geburtstag gratulieren darfst du ihr auf jedenfall, du darfst sogar mit ihr schlafen, rechtlich gesehen
Es geht mir darum, dass das ganze über WhatsApp passiert.