Darf ich mit einer Vorstrafe noch als Krankenpflegerin arbeiten?

Fachidiot99  18.07.2024, 15:26

Hast du nur eine Anzeige bekommen oder wurdest du auch rechtskräftigt verurteilt?

Marie144294 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 15:32

Ich wurde auch rechtskräftig verurteilt

2 Antworten

Wenn die nicht relevant ist, du danach nicht gefragt oder aufgefordert wirst anzugeben ob du welche hättest, musst du das keinem sagen behaupte ich mal.

Solltest du die wirklich angeben müssen dann musst du auch Farbe bekennen. Aber je nachdem weshalb du die hast, muss das aber auch nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium sein.

Meines Wissens nach führen viele Arbeitgeber im Pflege- und Gesundheitsbereich einen umfassenden Backgroundcheck durch.