Darf ich mit einer Vorstrafe noch als Krankenpflegerin arbeiten?
Hallo vor einem Jahr habe ich eine Jugendstrafe begangen als ich 16 wa habe ich eine Anzeige ins erweiterte Führungszeugnis wegen Bedrohung bekommen.Nächstes Jahr wollte ich eine Ausbildung als Krankenpflegerin/Krankenschwester beginnen darf ich das dann trotzdem noch ?
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Hast du nur eine Anzeige bekommen oder wurdest du auch rechtskräftigt verurteilt?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich wurde auch rechtskräftig verurteilt
2 Antworten
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Wenn die nicht relevant ist, du danach nicht gefragt oder aufgefordert wirst anzugeben ob du welche hättest, musst du das keinem sagen behaupte ich mal.
Solltest du die wirklich angeben müssen dann musst du auch Farbe bekennen. Aber je nachdem weshalb du die hast, muss das aber auch nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Meines Wissens nach führen viele Arbeitgeber im Pflege- und Gesundheitsbereich einen umfassenden Backgroundcheck durch.