Darf ich mit einem gebrochenem Zeh auf ein Festival aber ich bin krank geschrieben?

7 Antworten

Man darf soweit ich weiß, auf öffentliche Veranstalltungen, Plätze gehen, wenn dies der Genesung dient.

Ganz ab aber davon, ob man ein Festival rechtlich in diese Eck brechen kann, würde ich einem Festival nicht zuschreiben, dass es das kann. Bei einem Festival muss man ja gerne mal Laufen, manchmal sind die Wege schlecht oder schlammig und man muss auch mal im Dunkeln zurück. Es muss ja nicht mal deine Schult sein, dass du dir den Zeh irgendwo anstößt. Es kann dir ja auch einer auf dem Fuß latschen. Bedenke das.

Es kommt natürlich auch drauf an, was für ein Festival und wie weit dein Zeh verheilt ist. Ist es ein kleines und bist du am Ende deiner Krankschreibung, würde ich es vielleicht ganz heimlich versuchen. Willst du auf irgendwas großes, wo viel Bewegung im Publikum und dichtes Gedränge zu erwarten ist, würde ich es doch eher sein lassen.

Auf jedenfall würde ich aber Schuhe (noch besser sind Stiefel) mit Stahlkappe einstecken. Gut geschmierte Stiefel eignen sich auch zudem als Gummistiefelersatz.

Arbeiten geht nicht, aber auf Festival-Gelände rumstehen schon? Wo einem in der menge ja auch mal wer..

ich würds mal lieber lassen. Man soll zwar "nur" alles vermeiden, was der Gesundung entgegensteht.. da gehört Musik jetzt nicht zu.. aber die Umstände sind eben nicht eben die besten für einen gebrochenen Zeh.

Du darfst alles tun, was Deine Genesung nicht gefährdet.

Aber bei einem Festival stehst Du ja sicher - das wird nicht gut für Deinen Zeh sein.

Laufen geht dann ja wohl nicht. 

Solange die Aktivität der Gesundung dient (Spazieren gehen...) ist dies erlaubt. Auch Einkaufen ist erlaubt (alles sofern der Arzt nicht absolute Bettruhe verordnet hat). Bei einem Festivalbesuch, noch dazu mit gebrochenem Zeh, sehe ich allerdings keinen Gesundungserfolg.

Auch mit einem Rollstuhl kannst Du eine positive Gesundung durch das Festival wohl kaum anführen.


Joergi666  17.08.2015, 11:20

exakt- folglich würde Abmahnung oder Kündigung drohen, wenn der AG das erfährt.

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