Darf ich mit 16 bis 20:15 oder 20:30 arbeiten?

1 Antwort

in meine Vertrag steht 8 Stunden Arbeit und keine Schichtarbeit sonder nur von 7:00-16:00 mit 1 Stunden pause

Wenn die Arbeitszeiten vertraglich so vereinbart sind, kann keine Seite eine andere Arbeitszeit verlangen, wenn die andere Seite damit nicht einverstanden ist.

Wenn der AG Dich nach 16.00 Uhr nicht beschäftigen will, dann ist das so. Du dürftest zwar nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14) bis 20.00 Uhr (in mehrschichtigen Betrieben bis 23.00 Uhr) arbeiten, das müsste aber zwischen Dir und dem AG vereinbart sein.