Darf ich mit 13 in einen Film ab 16 mit Begleitperson (18) gehen?
möchte mit nem freund (beide 13) in paranomal activity 3 gehen(november) . dürften wir 2 mit seiner mutter in den film=
13 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Immer wieder dieselbe Frage ... Nein Hier eine der vielen Quellen Ab sofort gilt für Filme, die ab 12 Jahren freigegeben sind: Einlass erhalten auch Eltern mit Kindern ab 6 Jahren. Kinder ab 6 Jahren müssen von einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. sind das die Eltern) begleitet werden. Eine durch die Eltern autorisierte Person (wie z.B. Oma, grosser Bruder, Nachbarin etc.) reicht in diesem Fall nicht aus!
Filme ab 16 darf man erst ab 16 sehen, selbst wenn deine Eltern, der Papst und der Kaiser von China es dir erlauben wuerden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/pustefix/1444745847_nmmslarge.jpg?v=1444745847000)
Nein, das geht nicht.
Alle Altersfreigaben sind bindend. Die einzige Ausnahme ist FSK 12, da dürfen Kinder ab 6 in Begleitung eines Elternteils in den Film.
Hier hast du noch eine Übersicht, was man in welchem Alter im Kino darf http://www.beluga-kino.de/cp/fsk.html
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PeterP89/1444745970_nmmslarge.jpg?v=1444745970000)
ja die gesetzteslage ist so...wen du jünger bist darfst du mit einer über 18 jährigen begelitperson in filmen bis zu nähsten altersklasse gehen...heißt wärst du 10 dan bis 12...bist 13 dan bis 16...bist du 17 dan bis 18 usw ...du verstehst schon....also sollte klappen...wen ein kino betreiber das strik unterbietet und gsondert darauf hinweist kannst du ncihts machen...sollte die begleitperson kein direkter erzihungsberechtigerter sein...nimm ein zettel mit auf dem bescheinig wirt das ihm die aufsicht über dich übertragen wurde...dan bsit du immer auf der sicherren seite
viel spaß beim film (;
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PeterP89/1444745970_nmmslarge.jpg?v=1444745970000)
nun ich stütze meine aussage auf das aktuelle rechtssystem und geltende regel und vorschriften was das betrifft...worauf stützt sich deine aussage?...ich kann auch sagen alles sei falsch schön wäre dan wen man sagt warum das falsch sit und wie es richtig wäre...ich meine natrülich kann ihc mich irren oder falsch informiert sein...aber dan wäre etwas mehr gnaz hilfreich als nur falsch (;
![](https://images.gutefrage.net/media/user/pustefix/1444745847_nmmslarge.jpg?v=1444745847000)
Einmal hier als Übersicht http://www.beluga-kino.de/cp/fsk.html
![](https://images.gutefrage.net/media/user/pustefix/1444745847_nmmslarge.jpg?v=1444745847000)
Und dann noch mal von der Website des Minesteriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend http://www.jugendschutzaktiv.de/informationenfuergewerbetreibendeundveranstalter/kinos/dok/39.php
![](https://images.gutefrage.net/media/user/pustefix/1444745847_nmmslarge.jpg?v=1444745847000)
Nein, da gibt es keinen Ermessenspielraum, da die Regelungen im Jugendschutzgesetz verankert sind. Wenn wiederholt von einem Kinobetreiber dagegen verstossen wird, kann es ihn bis zu 50.000 € Strafe kosten.
Vielen Kinobetreibern nehmen das Risiko allerdings billigend in Kauf, da sie sonst Umsatzeinbußen haben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nur bei FSK ab 12 Jahren gibt es eine Sonderregelung. Kinder ab 6 Jahren dürfen in Begleitung des Personensorgeberechtigten (meistens die Eltern) in einen Film ab 12 Jahren. Alle anderen Freigaben sind verbindlich. (Jugendschutzgestz)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nö. Nur wenn die Begleitperson einer deiner Erziehungsberächtigten ist! Also darf dein Freund rein aber du nicht. Theoretisch könntet ihr sagen, dass ihr Brüder seid und das EURE mutter ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/pustefix/1444745847_nmmslarge.jpg?v=1444745847000)
Völlig falsch!!!!