Darf ich laut Gesetz meinen Hund an einer Kette halten?
Ich habe einen Hund un da wir bisher noch keine Zeit hatten einen Zwinger zu bauen lebt er an einer Kette darf ich das??
15 Antworten
Wenn es ein Zwergpinscher ist, fände ich das übertrieben. Wenn es einer der Kampfhunde ist, brauchst du vielleicht noch mehr als eine Kette, nämlich auch eine Erlaubnis.
Was ist es denn für ein Hund
Nein, das ist verboten.
Es muss eine Laufvorrichtung sein, mindestens 6m lang, wo mit einer Laufkatze eine lange Leine befestigt ist, die seitliche Bewegung von mindestens 5m ermöglicht.
Der Zwinger muss für große Hunde eine Grundfläche von 8 - 10qm haben plus dem Stellplatz für die Hütte.
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Rechtsgrundlagen/T/Tierschutz-HundeVO.html
Es ist gesetzlich verboten einen Hund an der Kette zu halten. Siehe die Reportage von Peta, die größte Tierschutzorganisation, die gestern im Fernseher lief : http://www.kabeleins.de/dokureportage/achtungkontrolle/videos/ganze-folgen/clipachtung-kontrolle-vom-21-september31670/
fängt ca ab Minute 16 an.
Ich hoffe du überlegst es dir gut. Nicht nur weil es verboten ist,sondern weil ein Hund zur Familie gehören soll und nicht in ein Zwinger oder an die leine.
Liebe Grüße Vanessa
Sorry für den untenstehenden Fehler Ich meine natürlich nicht Leine sondern Kette
Spar Dir den Zwinger und die Kette und nimm den Hund ins Haus! Ein Hund ist ein Rudeltier und damit ein Familienmitglied. Wir hatten früher, als ich ein Kind war, auch die Hunde draußen an der Kette (auch wenn sie am Tag mindestens 4-5 Stunden mit uns unterwegs, also nicht an der Kette, waren). Man kannte es halt nicht anders. Heute sollten Kette oder Zwinger allerhöchstens Übergangslösungen sein oder eine Unterbringungsmöglichkeit für max. 2-3 Stunden, an die sie sorgsam gewöhnt werden müssen.
Wie wäre es,wenn wir Dich an die Kette legen würden?!!! Deinen Hund befreien wir dann nicht nur von der Kette!