Darf ich jemanden zurück schlagen?
12 Stimmen
5 Antworten
Es sollte eine Verhältnismäßigkeit bestehen. Wenn mein "Schläger" z. B. aus Verzweiflung oder Panik um sich schlägt oder ein 2jähriges Kind ist, da erwartet man doch Zurückhaltung vom "Opfer". Das gildet auch, wenn das "Opfer" eine spezielle Ausbildung mit sich bringt. Da sollte eine gewisse Gelassenheit bestehen und manchmal auch Mitleid.
Auge um Auge Zahn um Zahn ist bescheuert. Aber Selbstverteidigung ist erlaubt.
Nötigenfalls auch mit brachialer Gewalteinwirkung, wenn der Aggressor partout nicht ablässt.
Wieder einmal scheiterst du am Leseverständnis. 😂
Wie auch immer, block.
Du projezierst dein fehlendes Lesenverständnis scheinbar auf andere...
Gewalt ist die Bankrotterklärung der menschlichen Intelligenz. Daher besser verbal versuchen. Und auch mit deinem Körper kannst du jemanden außer Gefecht setzen, ohne dabei grobe Gewalt anzuwenden.
Ich würde einfach nett darüber reden und irgendwann vertragen .
Gewalt ist keine Lösung, sondern nur die letzte, schlechteste Option. Solange es irgendwie möglich ist solltest du Gewalt vermeiden.
Tja und wieder bewiesen dass du zu Themen des Rechts einfach nicht antworten solltest.
Der TE Fragt ganz Klar nach "Zurück"(!) Schlagen. Wieder Mal scheiterst du an elementaren Grundlagen.
Notwehr darfst du nutzen um einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff ab zu wehren. Und sie muss auch in dem Willen dies zu tun passieren.
Zurück schlagen mit "Auge um Auge usw." Erfüllt eben gerade beides nicht. Es ist die Rache für einen abgeschlossenen Angriff und ist damit eben keine Notwehr.
Du weißt echt nicht mal Grundlagen.