Darf ich jemanden Arm Packen, wenn die Person mit den Arm auf den Weg war von mir auf den Tisch etwas zu nehmen und gesagt hat das der es wegschmeißt?

1 Antwort

Solange es nicht eskaliert ist, hast du nichts zu befürchten.


APPLE854 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 13:22

Ich bin der Person nochmal nah getreten, fast Stirn an Stirn, weil die Person beim zweiten schubsen Lauter wurde das ich damit aufhören soll. Als ich dann nah stand, hat die andere Person mich noch einmal angebrüllt ins Gesicht das ich aufhören soll, weil ich so nah stand und ist gegangen.

Hat die andere Person sich strafbar gemacht oder ich oder keiner, weil es nicht eskaliert ist.

0
TreuZuGott333  09.08.2024, 13:23
@APPLE854

Streng genommen, habt Ihr Euch beide strafbar gemacht, wegen Drohung. Praktisch gesehen wird da aber nichts passieren, solange das nie wieder passiert.

0
APPLE854 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 13:26
@TreuZuGott333

Also die andere Person Drohung weil die es wegschmeißen wollte? Und ich weil ich näher gekommen bin?

Die Volle Geschichte war, das ich den Gegenstand fast vor die Tür gestellt habe, weil die es ausgeliehen haben und ich wollte das die es wieder in den Keller stellen, aber die haben es vor meiner Haustür gestellt.

Den einen hat es dann Wütend gemacht und er wollte es wegschmeißen.

0
TreuZuGott333  09.08.2024, 13:28
@APPLE854

Jede Einschüchterung kann als (Be-)Drohung argumentiert werden. Unterlasse es in der Zukunft auf jeden Fall, handgreiflich zu werden. Wenn du handgreiflich wirst und der andere einfach zurückschlägt, kann es gegen dich gedeutet werden.

Aber konkret bewerte ich das so: Die andere Person ist schuldig wegen Provokation, du wegen Handgreiflichkeit und Bedrohung.

1