Darf ich jemanden Arm Packen, wenn die Person mit den Arm auf den Weg war von mir auf den Tisch etwas zu nehmen und gesagt hat das der es wegschmeißt?
Die Person hat angekündigt das die von mir was wegschmeißen will. Die Person ist zum Gegenstand gegangen und war auf den weg mit den Arm es zu nehmen, ich hab dann seinen Unterarm festgehalten. Die Person hat sein Arm weggezogen als ich es leicht festhielt, daraufhin habe ich nochmal sehr leicht ihn auf die Schulter geschupst, und gesagt das es mein Eigentum sei. Habe ich mich strafbar gemacht bis zu diesen Punkt? Hat er sich strafbar gemacht? Oder würde im Falle des Gerichtes nichts passieren von beiden Seiten.
1 Antwort
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Solange es nicht eskaliert ist, hast du nichts zu befürchten.
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Streng genommen, habt Ihr Euch beide strafbar gemacht, wegen Drohung. Praktisch gesehen wird da aber nichts passieren, solange das nie wieder passiert.
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Also die andere Person Drohung weil die es wegschmeißen wollte? Und ich weil ich näher gekommen bin?
Die Volle Geschichte war, das ich den Gegenstand fast vor die Tür gestellt habe, weil die es ausgeliehen haben und ich wollte das die es wieder in den Keller stellen, aber die haben es vor meiner Haustür gestellt.
Den einen hat es dann Wütend gemacht und er wollte es wegschmeißen.
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Jede Einschüchterung kann als (Be-)Drohung argumentiert werden. Unterlasse es in der Zukunft auf jeden Fall, handgreiflich zu werden. Wenn du handgreiflich wirst und der andere einfach zurückschlägt, kann es gegen dich gedeutet werden.
Aber konkret bewerte ich das so: Die andere Person ist schuldig wegen Provokation, du wegen Handgreiflichkeit und Bedrohung.
Ich bin der Person nochmal nah getreten, fast Stirn an Stirn, weil die Person beim zweiten schubsen Lauter wurde das ich damit aufhören soll. Als ich dann nah stand, hat die andere Person mich noch einmal angebrüllt ins Gesicht das ich aufhören soll, weil ich so nah stand und ist gegangen.
Hat die andere Person sich strafbar gemacht oder ich oder keiner, weil es nicht eskaliert ist.