Habe ich das Recht jemanden zu schlagen, wenn die Person so nah an meinen Gesicht kommt, das ich die Person schon küsse könnte?

5 Antworten

Nein du hast Ihn zu küssen. Damit ihr euch beide beruhigt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung durch Tiktok gesammelt.

Der Angreifer hat Dich provoziert, der hat keine Angst vor Dir. Dein Niveau wäre unter seins gesunken, wenn Du zugeschlagen hättest. Wahrscheinlich wollte er eine Entschuldigung für Dein anfängliches Fehlverhalten hören. Insofern war Deine Reaktion nicht perfekt, aber noch korrekt.

Nein, dieses Recht hast du nicht, schon gar nicht in der vorliegenden Situation, in welcher du dich zuerst falsch verhalten hast.


APPLE854 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 19:32

Aber die Situation war zu Ende. Das Eigentum wollte ich nehmen, weil die Person wollte, das ich das in Ort X tue. Ich wollte es dann jedoch in Ort Y tun und dann meinte die Person ich darf es nicht anfassen. Habe ich ja dann nicht. Die Person hat das Eigentum immer wieder zu mir gebracht, damit ich das in Ort Y tue, was unnötig ist, weil es 10 Meter entfernt ist.

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der Person sein Eigentum geben und dich entschuldigen? Dann wär er dir auch nicht hinterher! Ich hätte dir auch sonst was erzählt, wenn du an mein Eigentum gehst!


APPLE854 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 19:30

Ich hatte das Eigentum nicht. Das wollte ich greifen und dann habe ich es sein gelassen. Jedoch hat die Person weiter gemacht.

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Missy274  23.07.2024, 19:33
@APPLE854

Und? Du wolltest! Hast du dich entschuldigt? Nee, du warst weiter aggressiv. Entsprechend reagiert auch die andere Person. Was erwartest du denn wie ne andere Person reagiert? Du sorry, dass ich dich berührt hab? Ich bin mir ziemlich sicher, dass die andere Person nie so nah zu dir gekommen wär, wenn du deine Fehler einsiehst und dich entschuldigst

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APPLE854 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 20:24
@Missy274

Aber nur weil ich mich nicht entschuldigt habe. Gibt es der Person nicht recht mich weiter anzustupsen

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Das wäre Raubüberfall mit Körperverletzung. Sehr schlechte Nummer.

Die Person könnte hier fragen: Jemand hat mir was geklaut, darf ich mich ihr nähern, um es zurückzuholen? Etc.

Ansonsten, wenn jemand mit der absicht dir zu schaden sich an dich nähert und deine Provatsphäre vergewaltigt, darfst du dich verteidigen. Lieber wegschubsen, aber danach wegklatschen.

In deinem Fall eher nicht gegeben