Habe ich das Recht jemanden zu schlagen, wenn die Person so nah an meinen Gesicht kommt, das ich die Person schon küsse könnte?
Hallo. Folgende Situation. Es ging um einen Engen Raum. Es gab einen Miss Verständnis. Aufjedenfall, ich wollte etwas von der Person wegwerfen (10€ Wert). Den Grund erstmal egal. Die Person hat dann meinen Arm gepack, wo ich zum Gegenstand greifen wollte. Alles gut, ist ja okay, es gab einen miss Verständnis und die Person hat ja sein Gut verteidigt.
Ich hab trotzdem meinen Arm weggezogen und gesagt das die Person mich nicht anfassen soll. Die Situation zum Gut war vorbei, weil ich hab es missverstanden. Jedoch hat die Person dann angefangen mich sehr leicht an der Schulter zu schubsen, und dann noch was gelabert das es deren Eigentum ist. Ich habe dann nochmal im lauteren Ton gesagt das ich nicht angefasst werden will. Es war ein enger Raum, weil ich im Flur war, ich war schon unter Adrenalin. Die Person hat weiter mich leicht geschupst an der Schulter (hinter mir 30cm entfernt war aber schon die Wand, rechts waren direkt Treppen Stufen). Ich habe dann geschrien das die Person mich nicht anfassen soll. Die Person kam dann so nah an meinen Gesicht (vorher waren wir 50cm entfernt) das ich die Person küssen konnte. Ich habe dann einmal noch ins Gesicht gebrüllt das ich nicht angefasst werden will. Und bin dann die Treppe hoch gegangen.
Habe ich falsch reagiert? Weil ich habe so stark ins Gesicht gebrüllt das die Person jetzt Angst vor mir hat, und die Person erzählt jeden wie aggressiv ich bin. Hätte ich das Recht die Person auch zu schlagen, wenn die so nah kommt. Wie soll ich am besten reagieren nächstes mal? Wegrennen wegen Treppen war doof. Ich wusste aber das ich körperlich trotzdem überlegener war, darum wollte ich meine Grenzen setzen.
5 Antworten
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Nein du hast Ihn zu küssen. Damit ihr euch beide beruhigt
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Der Angreifer hat Dich provoziert, der hat keine Angst vor Dir. Dein Niveau wäre unter seins gesunken, wenn Du zugeschlagen hättest. Wahrscheinlich wollte er eine Entschuldigung für Dein anfängliches Fehlverhalten hören. Insofern war Deine Reaktion nicht perfekt, aber noch korrekt.
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Nein, dieses Recht hast du nicht, schon gar nicht in der vorliegenden Situation, in welcher du dich zuerst falsch verhalten hast.
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Aber die Situation war zu Ende. Das Eigentum wollte ich nehmen, weil die Person wollte, das ich das in Ort X tue. Ich wollte es dann jedoch in Ort Y tun und dann meinte die Person ich darf es nicht anfassen. Habe ich ja dann nicht. Die Person hat das Eigentum immer wieder zu mir gebracht, damit ich das in Ort Y tue, was unnötig ist, weil es 10 Meter entfernt ist.
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der Person sein Eigentum geben und dich entschuldigen? Dann wär er dir auch nicht hinterher! Ich hätte dir auch sonst was erzählt, wenn du an mein Eigentum gehst!
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Und? Du wolltest! Hast du dich entschuldigt? Nee, du warst weiter aggressiv. Entsprechend reagiert auch die andere Person. Was erwartest du denn wie ne andere Person reagiert? Du sorry, dass ich dich berührt hab? Ich bin mir ziemlich sicher, dass die andere Person nie so nah zu dir gekommen wär, wenn du deine Fehler einsiehst und dich entschuldigst
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Das wäre Raubüberfall mit Körperverletzung. Sehr schlechte Nummer.
Die Person könnte hier fragen: Jemand hat mir was geklaut, darf ich mich ihr nähern, um es zurückzuholen? Etc.
Ansonsten, wenn jemand mit der absicht dir zu schaden sich an dich nähert und deine Provatsphäre vergewaltigt, darfst du dich verteidigen. Lieber wegschubsen, aber danach wegklatschen.
In deinem Fall eher nicht gegeben
Ich hatte das Eigentum nicht. Das wollte ich greifen und dann habe ich es sein gelassen. Jedoch hat die Person weiter gemacht.