darf ich im Unterricht auf Toilette gehen wenn ich muss?
Hallo, ich habe eine frage wen ich in Unterricht auf Toilette muss darf ich gehen,
wen ja bitte mit Paragraphen Absatz
4 Antworten
Ja man muss dich aufs Klo lassen.
Mist ein Bedürfnis deshalb darf dir der Lehrer das genauso wie das trinken nicht verbieten.
Dagegen steht die im ersten Artikel des Grundgesetzes verankerte Menschenwürde. Diese garantiert jedem Menschen eine menschenwürdige Behandlung. Dazu zählt auch die Möglichkeit zur Befriedigung dringender menschlicher Bedürfnisse wie der Gang zur Toilette. Wird ein Schüler zum Aufhalten eines dringenden menschlichen Bedürfnisses gezwungen, so könnte dies zum Vorwurf der Körperverletzung im Amt nach § 340 des Strafgesetzbuches führen oder als Misshandlung von Schutzbefohlenen § 171 des Strafgesetzbuches ausgelegt werden.
Da sollte der Lehrer lieber im Nachhinein Disziplinarmaßnahmen ergreifen, Atteste verlangen oder ähnliches. Wenn dem Schüler ein Malheur passiert, kann der Lehrer sonst mit einer Strafanzeige rechnen und einige haben solche Prozesse verloren. Das wird also teuer.
Kinder sollen lernen, ihre Bedürfnisse wie trinken und Toilettengehen in der Pause zu erledigen. Das ständige rein und raus stört den Unterricht. Das solltest Du bedenken, bevor Du da die Keule auspackst.
Wie gesagt, mag sein und kann man meinetwegen mit Disziplinarmaßnahmen erreichen, aber der Toilettengang kann trotzdem niemandem einfach untersagt werden.
Kommen da noch Quellen für solche Prozesse, oder existieren die nur in deiner Fantasie?
Gibt leider nicht alles im Internet, obwohl man das 2019 ja erwarten könnte. Zu meiner Schulzeit, so etwa 2003 oder 2004 gab es bei uns so einen Fall. Da hat ein Lehrer eine Schülerin nicht auf die Toilette gelassen, sie hat sich eingenässt und ihre Eltern haben den Lehrer angezeigt. Er wurde verurteilt und aus dem Dienst entfernt (wobei es da vorher auch schon Beschwerden gab, der war also kein unbeschriebenes Blatt). Die Schülerin musste daraufhin sogar die Schule wechseln, weil sie ernsthafte psychische Probleme entwickelt hat.
"Gibt leider nicht alles im Internet," - Schöne Ausrede... und schöne Anekdote auch.
Ich habe wirklich lange gesucht, aber selbst wenn man Ort und ungefähres Datum kennt, nichts zu machen.
Also ich kenne dieen Lehrer nicht, aber meine Lehrer konnten das immer erklären und das wurde dann auch akzeptiert. Bei diesem Fragesteller kann ich mir allerdings vorstellen, dass er nur mit dem Lehrer streiten möchte. Gerade weil er gleich nach dem Paragraphen fragt, und nicht mal überlegt, wie die Situation für andere ausschaut. Die Tatsche, dass er in der Lage ist, hier zu fragen, zeigt eigentlich, dass er aus dem Kindergartenalter raus ist, sich aber trotzdem wie ein Kleinkind verhält
Ja, darfst du. Wenn der Lehrer dir das verbietet, macht er sich strafbar.
Nennt sich Strafgesetzbuch. Körperverletzung (im Amt), Nötigung, Beleidigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, such dir was aus.
Da gibt es kein extra Gesetz! Denn jeder bvernünftige Mensch weis, dass für den Toilettengang die Pause da ist, ebenso für das Trinken. Und ab einem gewissen Alter kann man das von Kindern auch verlangen. ich bin 13 Jahre lang zur Schule gegangren, und in diesen 13 Jahren ist es genau einmal vorgekommen, dass einer während des Unterrichts auf die Toilette musste. Wenn das vor 50 Jahren möglich war, können die Kids das heute auch lernen. Ich unterstütze diese Aufsässigkeit nicht!
Ich will Dir mal eine geschichte erzählen:
Als es darum ging, mit den Jahresnoten zum abitur angemeldet zu werden, stand ein Schüler in Physik auf 4,5. Da hat bei diesem Lehrer die ganze Klasse gestritten, dass er doch mit 4 angemeldet werden solle. Der gleiche Schüler, Englich. Er satand auf 4,3. Meinte der Lehrer (wörtlich, damals wurden die Schüler mit sie angesprochen) "XXXX Du bist ne faule Sau! ich melde Dich mit 5 an!" Keine sagte auch nur einen Piep, weil alle wussten, dass er Recht hatte. Aber der Lehrer war auch ein Spitzenlehrer. Bei dem haben wir echt ws gelernt, wie wren, die ganze Klasse oft bei ihm Zuhause und haben nette Abende verbracht. Ach ja, bevor ichs vergesse: XXXX kam ins Mündliche und hatte dann eine drei im Abiturzeugnis. Der wusste einfach, wie der den nehmen musste. XXXX hatte nämlich plötzlich keine Zeit mehr für die Disco am WE, weil er lernen musste.
Ich könnte dir noch weitere Geschichten erzählen. Sicher, strenggenommen wr das eine beleidigung, und dann auch noch mit 4,3 und mit 5 anmelden. Und ich lebe seit nach dem abitur in Bayern, und weiss was du meinst. Hier unterstütze ich überhaupt keine straftten mehr. Weil das Alles viel verbissener abläuft. Und korrupter. Und nein, vor 50 Jahren war auch nicht alles perfekt. Aber wir sollten hier doch einmal anschauen, worum es geht: Der FS ist mit seinen inzwischen sicher mindestens 12 Jahren nicht in der Lage, in der Pause auf die Toilette zu gehen, aber zu einer juristischen Auseinandersetzung mit Lehrer ist er schon in der Lage. Recht aufs Äusserste getrieben, kann größtes Unrecht sein. Einfach einmal überlegen
Soll ich Dir einen Anwalt für Dein Inkontinezproblem empfehlen? Dann kannst Du das vielleicht vor dem BVerfG oder dem EuGH vortragen.
Das ist nur Körperverletzung (im Amt), Misshandlung von Schutzbefohlenen, Nötigung und/oder Beleidigung, da reicht das örtliche Amtsgericht.
So abfder 2 oder 3. Klasse kann man von Kindern verlangen, dass sie ihren Drang auf die Toilette zu gehen so weit unter Kontrolle haben, dass sie das in der Pause erledigen können. Als Lehrer von den Kindern das zu verlangen, ist demnach eine Forderung, dass die Kinder das lernen. Da jetzt mit irgendwelchen Paragrafen zu kommen ist nicht fürderlich für eine gesunde sozialisation
nein, darfst du nicht. muss der lehrer/die lehrerin erlauben. wenn sie es nicht erlaubt kannst du dich danach aber beim direktor beschweren.
während einer arbeit, wirst du nicht dürfen und auch keinen erfolg beim direx haben
Nein, dann kann man sofort gehen. Der Lehrer macht sich strafbar, wenn er den Gang zur Toilette verbietet.
denk ich nicht. Es kommt drauf an wie er es später beim Direktor begründet. Und ein Polizist wird niemals kommen und den Lehrer abführen.
Stimmt, und die Arbeit dann man dann beim rauslaufen abgeben. 😉
Die Begründung "ich musste dringend aufs Klo" ist vollkommen ausreichend. Und natürlich würde ein Lehrer deswegen nicht abgeführt. Aber es haben schon Lehrer Prozesse verloren, weil Schülern ein Malheur passiert ist, nachdem ihnen der Gang zur Toilette verboten wurde. Das kostet dann eine Menge Geld und den Job.
Tja es gab auch schon Schlaumeier die haben auf einer bestimmten Toilette nen Spickzettel deponiert. Und laufend geht jemand anderer raus. Oder aber sie telefonieren auf der toilette mit irgend einem der super gut ist und übermitteln dem die aufgabenstellung.
Und dann wundert man sich über den Lehrermangel. Kein Lehrer hat Lust, sich anzuschauen, wie während des Unterrichts ständig Schüler stören, indem sie rausgehen, am besten noch zu mehreren und dann noch auf der Toilette randalieren. Es ist nicht zu viel verlangt, während der Pausen zu gehen und dann mal simple 45 Minuten am Stück im Klassenraum zu bleiben.
Dann ergreift man im Zweifel entsprechende disziplinarische Maßnahmen oder ähnliches, aber das Fehlverhalten des Einen rechtfertigt keine Nötigung oder gar Körperverletzung (im Amt) gegenüber dem Anderen.
Dann kann man Schüler bei Arbeiten ja einfach zur Toilette begleiten.
darauf warten nur die anderen im Klassenzimmer :-)
Dann besorgt man sich eben eine zweite Lehrkraft. Das funktioniert seit Jahrzehnten an tausenden Schulen so.
bei dem lehrermangel? .... ok, aber jetzt gute nacht.
So oder so sollte man sich eine Lösung überlegen, die nicht verfassungswidrig ist, denn als zumindest als verbeamteter Lehrer hat man der Verfassung zu dienen. Und zur Menschenwürde gehört ganz klar, bei Bedarf eine Toilette nutzen zu dürfen.
wenn das einmal in dreizehn Jahren vorkommt, sagt kein Mensch was. Aber es gibt Pappenheimer, die müssen immer während des Unterrichts raus. Und die sollten das dann schon lernen.
Wie gesagt, wenn man das missbraucht, gibt es ja Disziplinarmaßnahmen, die man als Lehrer nutzen kann. Aber wenn was passiert, weil man als Lehrer Scheiße gebaut hat, dann ist man zurecht dran dafür.
Genau, weil der Lehrer auch immer eine zweite Lehrkraft, und zwar des anderen Geschlechts, weil es müssen ja Jungen und Mädchen begleitet werden können, zur Verfügung hat. Sowas klappt vielleicht im Abitur, aber nicht bei regulären Arbeiten.
Und was für Disziplinarmaßnahmen willst du für "zu oft auf die Toilette gehen" ergreifen? Kannst ja nicht nachweisen, dass die Person nicht zehn Mal in 45 Minuten Harndrang hatte. Der Lehrer hat immer die Arschkarte, wie gesagt, da braucht es niemanden zu wundern, wenn den Job irgendwann mal keiner mehr machen will.
Dann verlangt man zunächst ein Attest, die Schulleitung kann sogar eine amtsärztliche Untersuchung ansetzen. Wenn nichts festgestellt werden kann, dann muss die verpasste Unterrichtszeit eben nachgearbeitet werden, entweder zuhause oder durch Nachsitzen.
Tja, bei manchen hilft es, einfach die Situation zu erklären, bei anderen muss man gleich mit der Keule der Disziplinarmassnahmen kommen. Ist dann natürlich viel angenehmer, wenn der Streit so richtig eskaliert. Für beide Seiten ist das ja so toll. Und damit meine ich, Leute wie der FS suhlen sich dann in der Auseinandersetzung.
es kommt auch drauf an wie alt die schüler sind. bei jungen schülern 1 - 3te Klasse wird man eher annehmen dass sie den lehrer nicht veräppeln wollen. bei ältereren dann schon.
Es geht nicht nur ums veräppeln. Manche kriegen von ihren Eltern eingeimpft, bewusst oder unbewusst, dass sie sich nichts gefallen lassen dürfen
ältere machen das um z.B. mit Smartphone draußen zu telefonieren. oder zu rauchen.
ja, wie Du selbst schreibst, ist es sinnvoll da gegenzusteuern
Beim Copypasten immer Quelle angeben!
https://beamten-infoportal.de/magazin/beruf/lehrer/lehrer-duerfen-nicht-den-toilettengang-verweigern/
Und dann auch vollständig zitieren:
"Dennoch sind Lehrer nicht generell dazu verpflichtet, den Toilettengang zu gewähren. So darf die Entscheidung von Faktoren wie der Häufigkeit der Bitte um einen Toilettengang des Schülers sowie der Glaubwürdigkeit desselben und der Dringlichkeit des Wunsches abhängig gemacht werden."